Alternative Streitbeilegung
Konflikte sind ein alltäglicher Bestandteil im Privaten wie auch im Wirtschaftsleben. Viele Auseinandersetzungen landen letztendlich vor Gericht. Das kostet Zeit und Geld und führt nicht selten zu keiner befriedigenden Lösung.
Zu verschiedenen Lebenssituationen und Themen sind in Amt24 Alternativen zur gerichtlichen Streitentscheidung beschrieben. Dazu haben wir Ihnen auf dieser Seite eine Auswahl unter „Verfahren und Dienstleistungen“ zusammengestellt. Für weitere Informationen zu diesem Thema suchen Sie in Amt24 nach Begriffen wie etwa Streitbeilegung, Schlichtung oder Mediation.
Private Streitigkeiten gütlich beilegen
Abgesehen vom Geld- und Zeitaufwand für alle Parteien kann ein gerichtliches Verfahren insbesondere innerhalb der Familie oder zwischen Nachbarn den Streit weiter schüren oder erst richtig anfachen. Daher ist es unter Umständen zweckmäßig, zunächst nach einer gütlichen Beilegung des Streits zu suchen.
Mediation, Schiedsstellen und Schlichtungsverfahren
Eine außergerichtliche Einigung kann beispielsweise mithilfe professioneller Dritter (zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare und Mediatoren) erfolgen. Auch gemeindliche Schiedsstellen (Friedensrichter und Friedensrichterinnen), private Schiedsgerichte oder anerkannte Gütestellen stehen für Schlichtungsverfahren bereit.
Darüber hinaus gibt es die berufsständischen Schlichtungsstellen bei den Kammern, die vor allem dann tätig werden können, wenn es um die Qualität oder die angemessene Vergütung von Leistungen ihnen angehörender Berufsgruppen geht.
Eine Chance zur einvernehmlichen Konfliktlösung – allerdings in einem bereits anhängigen gerichtlichen Streitverfahren – bietet auch der Versuch einer gütlichen Einigung vor einem hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter). Der Güterichter kann dabei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
Sofern Sie und Ihre Gegenpartei auf Vorschlag des Gerichts ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchführen, ordnet das Gericht das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens an.
Verwaltungssachen einvernehmlich klären
In jeder Phase eines noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich einvernehmlich mit der Behörde zu verständigen und dadurch einen Rechtsstreit zu vermeiden. Das persönliche Gespräch kann helfen, Missverständnisse auszuräumen oder weitergehende Erläuterungen zu erhalten.
Der Verwaltung sind bei dem Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs jedoch Grenzen gesetzt, das heißt, dass die Behörde keine Vergleiche abschließen darf, die Dritte oder das öffentliche Wohl beeinträchtigen.
Auch können Sie nach bestimmten Maßgaben bei der Behörde Akten einsehen, die das Verfahren betreffen.
Konfliktlösung – Alternativen in Sachsen
Im Freistaat Sachsen haben Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft die Initiative ergriffen, alternative Wege zur außergerichtlichen Konfliktlösung vorzustellen und bekannter zu machen. So können etwa Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten die staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle mit Sitz Leipzig einschalten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Im Online-Portal "Konfliktlösung in Sachsen" informieren die Bündnispartner detailliert über ihre vielfältigen Angebote zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im Freistaat Sachsen.
Die Internetseiten vermitteln Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Formen alternativer Konfliktlösung sowie deren Vorteile und Wege, namentlich
- Mediation
- Schlichtung
- Schiedsgericht
- Schiedsgutachten
- Gemeindliche Schiedsstellen
- Ombudsstellen
Für Ihren ganz konkreten Streitfall können Sie so die am besten geeignete Stelle finden. Darüber hinaus bietet die Internetplattform Hintergrundwissen und aktuelle Nachrichten zu den einzelnen Konfliktlösungsverfahren.
Die Schirmherrschaft über das Sächsische Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Gesellschaft und Wirtschaft hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Weitere Bündnispartner sind:
- die sächsischen Handwerkskammern
- die sächsischen Industrie- und Handelskammern
- der Landesverband Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V
- die Universität Leipzig
- die Verbraucherzentrale Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 30.10.2023
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Außergerichtliche Schuldenbereinigung für Verbraucher
- Fahrgastrechte Bahn, Erstattungen und Entschädigungen
- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff – Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt
- Fahrgastrechte Fernbus, Erstattungen und Entschädigungen
- Schiedsstelle anrufen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für Investmentfonds stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für genossenschaftliche Banken stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Banken stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Kranken- und Pflegeversicherung stellen
- Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen
- Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) stellen
- Schlichtungsantrag beim Ombudsmann Immobilien des IVD stellen
- Schlichtungsantrag beim Online-Schlichter stellen
- Schlichtungsantrag beim Verband der Privaten Bausparkassen stellen