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Suchtberatung und -hilfe

Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung ist oft Ergebnis eines langen Prozesses, der in vielen kleinen Schritten ablaufen kann. Das Verhalten, das Erleben, die Lebensgewohnheiten und die Persönlichkeit verändern sich – zunächst oft unbemerkt.

Was ist Sucht?

Der Begriff Sucht wurde von der Weltgesundheitsorganisation durch den Begriff Abhängigkeit ersetzt und beschrieben als:

„Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben.“

Neben den substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankungen von legalen (zum Beispiel Alkohol) und illegalen Suchtstoffen (zum Beispiel Cannabis) werden oftmals suchtähnliche nicht-stoffgebundene Erkrankungen den Suchterkrankungen zugeordnet. Dazu gehören zum Beispiel verschiedene Problematiken, wie Ess-Störungen, Pathologisches Glücksspiel, Internet-/Medienabhängigkeit. Es gibt eine Vielfalt an Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten, um den Betroffenen und ihren Angehörigen Hilfe zu gewährleisten.

Was ist Suchtkrankenhilfe?

Abhängigkeitskranken, -gefährdeten und ihren Angehörigen steht ein breit gefächertes Angebot an Unterstützung zur Verfügung.

Es umfasst

  • Beratung,
  • Behandlung und
  • Nachsorgemaßnahmen,

die durch Angebote der Selbsthilfe wesentlich ergänzt werden.

Anlaufstellen sind neben Suchtberatungs- und -behandlungsstellen auch suchtspezifische psychiatrische Einrichtungen sowie Hausärzte und Psychiater.

Was sind Suchtberatungs- und -behandlungsstellen?

Die Suchtberatungs- und -behandlungsstellen sind für alle offen, der Fragen zu dem Thema Sucht und Abhängigkeitserkrankung hat, insbesondere aber für Betroffene und deren Angehörige.

Die Teilnahme an den Beratungen ist freiwillig und kostenlos. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht; sie müssen also sämtliche Informationen streng vertraulich behandeln. Außerdem besitzen sie bei bekanntem Konsum illegaler Drogen nach § 53 Strafprozessordnung (StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Zu den Angeboten der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen gehören Einzel- und Gruppengespräche, teilweise auch Online-Beratung sowie ambulante Rehabilitation.

Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht nur um die Weitergabe von Sachinformationen, sondern vor allem die Initiierung von kurz-, mittel- oder langfristigen Hilfeprozessen. Die Beratungsstellen vermitteln bei Bedarf in die verschiedenen anderen Angebote der Suchthilfe.

Was sind Selbsthilfegruppen?

Eine Selbsthilfegruppe ist eine Gemeinschaft von Menschen, die ein gemeinsames beziehungsweise ähnliches Problem im Zusammenhang mit Suchterkrankungen als Betroffene beziehungsweise Angehörige haben und sich zu dessen Bearbeitung und Bewältigung regelmäßig treffen.

In der Gemeinschaft können durch Gespräche Erfahrungen, Informationen oder Emotionen geteilt werden. Daneben besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen Freizeitgestaltung. Die Teilnahme an den Treffen der Gruppen ist kostenlos und unterliegt keiner Aufsicht.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.04.2023

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