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Wege aus der Abhängigkeit

Abhängigkeit ist eine Krankheit, die behandlungsbedürftig ist. Entscheidend für den Ausstieg sind der Wunsch und Wille, die Krankheit zu behandeln und sich dabei unterstützen zu lassen. Der erste Schritt ist der schwierigste: sich einzugestehen, dass man abhängig ist. Ein Abhängigkeitskranker* sollte möglichst aus eigener Überzeugung die Behandlung beginnen, dann ist die Aussicht auf Erfolg am größten.  [...] In der Regel besteht am Anfang noch eine instabile Motivation. Rückfälle oder Therapieabbrüche sind nicht selten und Merkmal der Krankheit. Manchmal gelingen die Festigung der Motivation, der erfolgreiche Abschluss der Therapie und die dauerhafte Abstinenz erst in mehreren Anläufen.

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Abhängigkeitskranken, Gefährdeten und ihren Angehörigen steht ein breit gefächertes Angebot an Unterstützung zur Verfügung. Es umfasst Beratung, Behandlung und Nachsorgemaßnahmen, die durch Angebote der Selbsthilfe wesentlich ergänzt werden.

Die Suchtberatungs- und behandlungsstellen haben bei der Hilfe im Zusammenhang mit Abhängigkeit zentrale Steuerungs- und Begleitfunktion für die Betroffenen. Die Mitarbeiter dort sind suchttherapeutisch ausgebildet und können sowohl die Betroffenen selbst als auch deren Angehörige umfassend informieren, beraten und unterstützen, beispielsweise bei der Antragstellung für eine Entwöhnungsbehandlung. Viele Suchtberatungsstellen bieten ambulante Entwöhnungbehandlungen an.

Die Suchtberatungsstelle ist deshalb für viele Betroffene der erste Anlaufpunkt. Eine Suchtberatungsstelle in ihrer Nähe, bei der Betroffene und deren Angehörige anonym, vertraulich und kostenlos Hilfe erhalten, finden Sie in der

Die Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung

Die Behandlung einer Abhängigkeit setzt sich aus den folgenden Phasen zusammen, die idealerweise in der dargestellten Reihenfolge stattfinden und aufeinander aufbauen:

  • Kontakt- und Motivationsphase
  • Entgiftungsphase (körperlicher Entzug)
  • Entwöhnungsphase
  • Nachsorgephase

In der ersten Phase (Kontakt- und Motivationsphase) geht es darum, die Abhängigkeit zu erkennen, was aufgrund der Tendenz zur Verheimlichung der Sucht oft erst sehr spät geschieht. Der Betroffene muss zur Behandlung motiviert werden, hierbei kann die Unterstützung durch eine Selbsthilfegruppe hilfreich sein.

Die erste Anlaufstelle ist meist die Sucht- oder Drogenberatungsstelle, der Haus- oder ein Facharzt. In der Suchtberatungsstelle werden mit dem Betroffenen gemeinsam die nächsten Schritte geplant, geeignete Angebote und Einrichtungen ausgewählt sowie die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen leisten oft den wesentlichen Anteil der Motivationsarbeit.

Die Entzugsbehandlung (Entgiftungsphase) wird meist stationär in psychiatrischen Fachkrankenhäusern oder Fachabteilungen in Allgemeinen Krankenhäusern durchgeführt. Hier geht es vorrangig darum, den körperlichen Entzug, der sich durch spezifische Entzugssymptome äußert, zu behandeln.

In der Entwöhnungsbehandlung (Entwöhnungsphase) soll der/die Betroffene lernen, ohne das entsprechende Suchtmittel zu leben; es werden vielfältige therapeutische Maßnahmen eingesetzt. Der Abhängigkeitskranke soll beispielsweise durch die Gruppentherapie Eigenverantwortung neu entwickeln und größeres Selbstbewusstsein aufbauen. In der Arbeit mit Angehörigen wird außerdem versucht, problematische familiäre Beziehungen zu verbessern und somit die Unterstützung durch nahe Familienangehörige als Ressource zu aktivieren.

In der folgenden Nachsorgephase geht es um eine langfristige Stabilisierung des Betroffenen – dabei spielt die Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf und das gewohnte Umfeld eine entscheidende Rolle. Um Rückfällen vorzubeugen ist das Treffen mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen oft hilfreich.

Während der Nachsorgephase kommt Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen eine entscheidende Bedeutung zu. Der (Wieder-)Einstieg in den Beruf kann durch entsprechende Einrichtungen unterstützt und begleitet werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 09.07.2021

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