Bis zur vierten Klasse in den Hort
Der Schulanfang ist das Tor zu einem wichtigen Lebensabschnitt – für Kinder wie Eltern. Mit dem Stolz auf ihre kleinen „Großen“ werden Sie die Sorge verbinden, ob Ihre Kinder auch außerhalb der Unterrichtsstunden gut aufgehoben sind.
In den ersten Schuljahren brauchen Ihre Kinder noch viel liebevolle Betreuung und Hilfe beim Lernen. Ist der Unterricht aus, sind Sie aber meist noch an Ihrer Arbeitsstelle. Die wichtigen Zeiten vor und nach dem Unterricht können Ihre Kinder im Hort verbringen. Unter den Fittichen der pädagogischen Fachkräfte erkunden Ihre Sprösslinge die Welt und erweitern ihren Horizont. Hier sind die Hausaufgaben viel schneller erledigt und selbst während der Ferien gibt es spannende Angebote.
In Sachsen gehört es zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024