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Kindertagesbetreuung

Sie können Ihr Baby in der Regel ab dem ersten Lebensjahr einer Kinderkrippe anvertrauen. Im Ausnahmefall ist das schon nach Ablauf des Mutterschutzes möglich; einzelne Einrichtungen verfügen über die Erlaubnis, Kinder ab dem Alter von acht Wochen zu betreuen.

Damit Sie unbesorgt Ihren beruflichen und vielfältigen anderen Verpflichtungen nachkommen können, stehen Ihnen auch die Angebote von Tagesmüttern und -vätern zur Verfügung.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026

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