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Kinderkrippe für die Kleinsten

Bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege. In vielen Orten können die Eltern wählen, ob Sie ihr Kind in eine Kinderkrippe oder zu einer Kindertagespflegeperson geben. Die Bildungsförderung für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird in erster Linie als Beziehungsgestaltung mit dem Kind und als entwicklungsbegleitende, ganzheitliche Förderung aufgefasst. Die Förderung von Kommunikation und Sprache sowie die Bewegungsentwicklung sind besondere Entwicklungsthemen. Die Kindertagespflege erfüllt grundsätzlich denselben Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag wie die Kinderkrippe, jedoch in einem familienähnlichen Rahmen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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