Rechtsweg zu den Finanzgerichten
Gegen Bescheide der Finanzverwaltung kann, nachdem ein Einspruch erfolglos war, das Sächsische Finanzgericht mit Sitz in Leipzig angerufen werden. Dieses entscheidet in Steuersachen sowie in Zoll- und Kindergeldsachen.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut:
- Finanzgerichte
- Bundesfinanzhof mit Sitz in München
- Amt24-Behördenwegweiser
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Erste Instanz
In erster Instanz entscheidet das Finanzgericht. Es fällt seine Urteile meist aufgrund einer mündlichen Verhandlung in der Besetzung mit drei Berufsrichtern* und zwei ehrenamtlichen Richtern oder durch Berufsrichter als Einzelrichter. An Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung wirken keine ehrenamtlichen Richter mit.
Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts erhoben werden. Sie können die Klage auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokumentes erheben, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder wenn es von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Die sicheren Übermittlungswege werden durch § 52a Finanzgerichtsordnung und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt. Sie müssen auf die besonderen Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung achten.
Letzte Instanz
Als letzte Instanz entscheidet der Bundesfinanzhof über Rechtsmittel (Revision, Beschwerde) gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts. Die Senate des Bundesfinanzhofs entscheiden über Revisionen in der Besetzung mit fünf Berufsrichtern.
Vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang. Es ist aber zulässig, sich durch einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen anderen Rechtsbeistand vertreten zu lassen. Vor dem Bundesfinanzhof besteht die Pflicht, sich durch einen Steuerberater, einen Steuerbevollmächtigten, einen Rechtsanwalt, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer als Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hinweis: Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammern.
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*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.08.2023