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Steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte
Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer. Weitere Steuern fallen für einen Vermögensanfall durch Erbschaft oder Schenkung nicht an. Sie müssen geerbtes Geld also beispielsweise nicht als Einkommen in der Einkommensteuerklärung angeben.
- Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
- Einkommensteuerrechtliche Fragen im Erbfall
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 01.02.2025
Fragen zur Einkommensteuer im Erbfall
Widerruf eines Testaments
Testamentsvollstreckung
überflüssig in neuer PV-Struktur
Geschäftslagen für Unternehmen
Aktuelles – Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2024
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