Steuerliche Aspekte
Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer. Weitere Steuern fallen für einen Vermögensanfall durch Erbschaft oder Schenkung nicht an. Sie müssen geerbtes Geld also beispielsweise nicht als Einkommen in der Einkommensteuerklärung angeben.
- Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
- Einkommensteuerrechtliche Fragen im Erbfall
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024