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Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene

Früherkennung von Krebserkrankungen
Individuelle Gesundheitsleistungen

Ziel von Gesundheitsuntersuchungen ist es, bestimmte Krankheiten in einem frühen Stadium zu entdecken. Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto wirkungsvoller lässt sie sich behandeln – sei es durch die Einnahme von Medikamenten oder durch die Änderung des eigenen Verhaltens. Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat Anspruch auf solche Gesundheitsuntersuchungen ("Gesundheits-Check-Up").

Erwachsene zwischen dem 18. und dem 34. Lebensjahr haben Anspruch auf eine Untersuchung, ab dem 35. Lebensjahr kann die Untersuchung alle drei Jahre durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin führt dabei eine Anamnese und Laboruntersuchungen durch, überprüft den Impfstatus und untersucht den Körper sowie das Organsystem. Darauf folgt eine an die Befunde und das individuelle Risikoprofil angepasste Beratung. Im Bedarfsfall kann der Arzt oder die Ärztin eine Präventionsempfehlung ausstellen. Ihre Krankenkasse ist gehalten, die Empfehlung zu berücksichtigen und Ihnen die benötigten Leistungen (z.B. Bewegungskurse) anzubieten.

Früherkennung von Krebserkrankungen

Darüber hinaus besteht Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Die meisten Untersuchungen sind für gesetzlich Versicherte kostenlos. Also ein Grund mehr, selbst etwas für seine Gesundheit zu tun. Denn früh erkannte Erkrankungen können früher behandelt, gelindert und möglicherweise geheilt werden – wichtig für Ihre Lebensqualität.

Individuelle Gesundheitsleistungen ("IGeL")

Es besteht auch die Möglichkeit, neben etablierten Untersuchungen zur Früherkennung zusätzlich angebotene individuelle Gesundheitsleistungen ("IGeL") wahrzunehmen. Dies erfolgt allerdings auf eigene Rechnung.

Um dabei für Sie sinnvolle Früherkennungsuntersuchungen auszuwählen, sind Beratung, aber auch Eigenverantwortung gefragt. Denn der medizinische Fortschritt kann nicht ein gezieltes Informieren ersetzen.

Weitere Informationen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 12.04.2023

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