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Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) zur Früherkennung von Krankheiten und gesundheitlichen Risiken, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können.

Im Sinne der Prävention erfasst der Arzt* den Impfstatus und berät die Kinder, Jugendlichen beziehungsweise die Eltern hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken. Die Impfberatung ist kostenlos und wird für die Erstaufnahme in einer Kindertageseinrichtung benötigt. Möglich sind auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, das Kariesrisiko, Beratungen zur Mundgesundheit und Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung für unter Sechsjährige.

Falls erforderlich, kann der Arzt eine Präventionsempfehlung ausstellen. Ihre Krankenkasse ist dazu angehalten, auf Basis der Präventionsempfehlung ein Angebot zur Senkung des Risikofaktors zu erstellen (zum Beispiel Bewegungskurs oder Ernährungsberatung).

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

U1 bis U9 – Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis sechs Jahre

Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen die sogenannten Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Mithilfe dieser zehn ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen können Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die niedergelassenen Kinderärzte und Hausärzte führen diese Untersuchungen kostenlos durch.

Weitere Informationen

Untersuchung im 4. Lebensjahr

In Sachsen besteht zwischen dem 3. und 4. Geburtstag die Möglichkeit, in den Kindertageseinrichtungen durch einen Kinder- und Jugendarzt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsamt) die Seh- und Hörvermögen sowie die Beweglichkeit und das Sprachvermögen des Kindes untersuchen zu lassen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Schulaufnahmeuntersuchung

Vor der Einschulung muss jedes Kind schulärztlich untersucht werden, um festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand den Anforderungen in der Grundschule entsprechen.

Untersuchungen in der Schule

Diese Untersuchung wird in der 6. Klasse durch einen Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes vorgenommen. Die Eltern können diese Untersuchungen auch bei ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen; dies ist dann für sie kostenpflichtig.

Jährliche Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Der kinder- und jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt jährliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen und in Schulen bis zur Klasse 7, in Ausnahmen bis zur Klasse 10, durch.

Zudem findet eine zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen statt, die aus vier Bausteinen besteht:

  • Erlernen der richtigen Mundhygiene,
  • Beratung zur zahn-gesunden Ernährung,
  • Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch und
  • mit Einverständnis der Eltern das Auftragen von Fluoridlack. 

Ergänzend zum Gesundheitsamt organisiert die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. (LAGZ) niedergelassene Zahnärzte, die als Patenschaftszahnärzte die Gruppenprophylaxe in zahlreichen Kitas und Schulen durchführen.

J1 - Jugendgesundheitsuntersuchung

Die kostenlose Jugendgesundheitsuntersuchung J1 findet im Alter von 12 bis 14 Jahren statt. Sie ist ein kompletter Gesundheits-Check. Der Kinder- beziehungsweise Hausarzt konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunkte:

  • körperliche Entwicklung (Körpergröße, Gewicht, Blutdruck, Urincheck)
  • Überprüfung von Organen und des Skelettsystems
  • Pubertät, Verhütung
  • seelische und schulische Entwicklung
  • Verhalten hinsichtlich Rauchen, Alkohol, Medien ggf. Empfehlungen zur gesunden Lebensführung
  • Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Impfschutzes

Die Jugendlichen können auch ohne ihre Eltern zur J1 gehen.

Bei dieser Untersuchung wird auf das persönliche Gespräch Wert gelegt. Jeder Arzt und jede Ärztin unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Daher bleibt das Gespräch vertraulich.

Hinweis: Krankenversicherungskarte (Chipkarte) und Impfausweis nicht vergessen!

Weitere Informationen

Untersuchung für Auszubildende unter 18 Jahren

Auszubildende unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn einer dualen Ausbildung ärztlich untersuchen lassen und ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung dessen vorlegen. Dies schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Die Untersuchung dient dazu, die Jugendlichen in der ersten Zeit ihrer Ausbildung und während ihrer beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen. Auszubildende können diese Untersuchung beim Kinder- und Jugendarzt oder beim Hausarzt durchführen lassen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 12.04.2023

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