Steuererleichterungen
Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise Abzugsbeträge, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Alleinerziehende, Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder ab 18 Jahren
- Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden ("Haushaltsscheckverfahren")
- Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigen
- Kinderbetreuungskosten geltend machen