Beihilfen nach der Geburt
Nach der Geburt haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf vielfältige, allgemeine Leistungen. Dazu zählen Hebammenhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und anderes mehr. Daneben stehen besondere Hilfen bereit wie etwa die Frühförderung behinderter Kinder, die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten oder der Familienpass.
Mit Zuwendungen verbunden sind die Patenschaften durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen (für Mehrlinge ab Drillingen) und durch den Bundespräsidenten (ab dem siebenten Kind).
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen
- Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen
- Elterngeld beantragen
- Familienurlaub, Förderung beantragen
- Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder beantragen
- Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Wochenbett beantragen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Hilfen für Familien in Not
- Kindergeld beantragen
- Landeserziehungsgeld beantragen
- Mütter- und Väterkuren beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Unterstützung bei Mehrlingsgeburten
- Wohngeld beantragen