Vor dem Reiseantritt
Nutzen Sie bei der Urlaubsplanung die Kataloge der Reiseveranstalter. Soweit im Reisekatalog Angaben über die jeweiligen Reisen gemacht werden, müssen sie deutlich lesbar, richtig, klar, genau und vollständig sein. Die Informationen müssen zudem dort abgedruckt sein, wo der Reisende* sie erwartet.
Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten:
- Reisepreis
- Höhe einer zu leistenden Anzahlung
- Fälligkeit des restlichen Reisepreises
Je nachdem, ob sie für die Reise von Bedeutung sind, kommen noch weitere Angaben hinzu, zum Beispiel:
- Transportmittel (Merkmal und Klasse)
- Unterbringung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale)
- Mahlzeiten
- Reiseroute
- Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird sowie Angaben zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind
- eine für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl. Außerdem muss der Veranstalter angeben, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend!
Tipps:
- Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben. Sie sollten sich also selbst über Ihr Reiseland informieren.
- Beschäftigen Sie sich auch mit den Allgemeinen Reisebedingungen. Hier finden sich Regelungen über den Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden sowie Haftung und Ausschlussfristen vor der Buchung der Reise.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023