Fahrgastrechte
Auf der Reise mit der Bahn, per Fernbus, Flugzeug oder Schiff läuft nicht immer alles glatt. Verspätung oder Überbuchung, ein verpasster Busanschluss, Zugausfall, die Annullierung eines Fluges, verschwundenes Gepäck sorgen auf der Fahrt für Unannehmlichkeiten und Ärger. Gravierende Mängel müssen Sie aber nicht hinnehmen.
Dank einheitlicher EU-Verordnungen sind Ihre Rechte als Fahrgast in Eisenbahnen, Fernlinienbussen und Schiffen und als Fluggast mittlerweile länderübergreifend geschützt.
- Dabei geht es insbesondere um Ihren Anspruch auf Entschädigung und Erstattung, die Ihnen die Verkehrsunternehmen bei Ausfall und Verspätung zahlen müssen.
- Die Regelungen gelten nunmehr einheitlich für alle Unternehmen, die das entsprechende Verkehrsmittel betreiben.
- Sollten Ihre Rechte nicht beachtet werden, können Sie sich an entsprechende Beschwerde- und Schlichtungsstellen wenden.
Hinweis: Diese Fahrgastrechte gelten nicht für Mängel bei Fahrten, die Sie beispielsweise mit einer Pauschalreise gebucht haben. In diesem Fall müssten Sie prüfen, ob Sie den Reisemangel gegenüber dem betreffenden Reiseveranstalter geltend machen können.
- Verbraucherrechte bei Reisemängeln
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- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff – Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 26.10.2022
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