Der Schritt in die Selbstständigkeit
Sie wollen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
oder ein Unternehmen gründen?
Sie sind mit einer guten Geschäftsidee nach Deutschland gekommen und wollen sich nun selbstständig machen? Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger haben Sie das Recht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen oder freiberuflich zu arbeiten. Personen aus den mittel- und osteuropäischen neuen Mitgliedsstaaten der EU benötigen dazu eine Arbeitsgenehmigung.
In der Rubrik "Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen" von Amt24 finden Sie Informationen über die notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens, zum Beispiel über die Gewerbeanmeldung und über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.
Bitte bedenken Sie, dass Sie beispielsweise Genehmigungen benötigen, um ein Restaurant zu betreiben oder einen Meistertitel, um einen Friseurladen zu führen. Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer oder den Gewerkschaften.
- Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
Amt24-Informationen
Denken Sie auch daran, dass bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland einiges zu beachten ist.
- Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen
Amt24-Informationen
Weiterführende Informationen:
- Gewerbe anmelden
- Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende von außerhalb der EU
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
Amt24-Leistungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.06.2021