Schulbildung
Um allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen einen guten Start in das sächsische Schulsystem zu ermöglichen, wird in Sachsen für alle Migrantinnen und Migranten bis 18 Jahre zunächst eine besondere Bildungsberatung an einem Standort des Landesamtes für Schule und Bildung durchgeführt. Dieses Beratungsgespräch dient der Information über die verschiedenen Bildungsmöglichkeiten und der Unterstützung bei der persönlichen Bildungsentscheidung.
Junge Erwachsene über 18 Jahre, die das Abitur anstreben, können dies schriftlich bei einem Kolleg in Sachsen beantragen. Diese laden die Jugendlichen zur Bildungsberatung ein. Über die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse an einem Kolleg (Breitenbrunn, Freiberg, Leipzig) entscheidet die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter.
Migrantinnen und Migranten über 18 Jahre, die sich über Sprachkursangebote und spezifische Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung vorbereiten, benötigen keine besondere Bildungsberatung durch die Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung.
Die Sprachkursangebote sowie Angebote und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in einer Region sind im Internet abrufbar.
Stehen diese jungen Erwachsenen in einem dualen Berufsausbildungsverhältnis, erfolgt die Ausbildung an einem BSZ mit begleitendem Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei schulischen Fragen sind die Standorte des Landesamts für Schule und Bildung. Bitte wenden Sie sich an die Standorte in Ihrer Nähe und fragen Sie nach der Koordinatorin oder dem Koordinator für Migration / Integration.
Schulpflicht und Schulsystem
In Sachsen besteht eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Das bedeutet, dass minderjährige Kinder und Jugendliche zur Schule gehen müssen.
Wenn Sie also mit minderjährigen Kindern nach Sachsen kommen oder wenn Sie Ihre Ausbildung in Ihrem Heimatland noch nicht abgeschlossen haben, informieren Sie sich zunächst über die Möglichkeiten, die Ihnen das sächsische Schulsystem bietet.
Berufsausbildung
Nach einem Schulabschluss steht der Übergang in eine Ausbildung bevor. Je nach Bildungsabschluss und persönlichen Wünschen können Schulabsolventinnen und Schulabsolventen eine Berufsausbildung beginnen, einen höheren Bildungsabschluss anstreben oder anfangen zu studieren.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Kolleg, Anmeldung
- Ausländische Schulabschlüsse, Anerkennung beantragen
- Berufliches Gymnasium, anmelden
- Berufsfachschule, Anmeldung
- Berufsschule, Anmeldung
- Besondere Bildungsberatung für Kinder und Jugendliche, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist
- Fachoberschule, Anmeldung
- Fachschule, Anmeldung
- Förderschule, Anmeldung
- Grundschule, Anmeldung
- Gymnasium, Anmeldung
- Oberschule, Anmeldung
- Schulbesuch, Zurückstellung
- Schulbezirk / -einzugsbereich, Ausnahme beantragen
- Sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen
- Vorzeitige Einschulung beantragen