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Renten

Bei der Altersrente bestehen für Menschen mit einer Schwerbehinderung niedrigere Altersgrenzen. Diese liegen abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen 63 und 65 Jahren (ohne Abschläge bei der Rentenhöhe) beziehungsweise zwischen 60 und 62 Jahren (bei vorzeitiger Inanspruchnahme, mit Abschlägen).

Außerdem können Renten wegen Erwerbsminderung von Interesse sein. Wer wegen des Gesundheitszustandes nicht oder nur noch eingeschränkt in der Lage ist zu arbeiten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Unterschieden wird hierbei zwischen voller Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung und teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024

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