Skip to content

Leben mit einer Behinderung

Art und Schwere der Behinderung

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX)

Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:

  • Anfallsleiden/Epilepsie
  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • chronische und innere Erkrankungen
  • geistige Behinderung
  • Hörschädigung
  • Lernbehinderung
  • Schädigung der Gliedmaßen
  • Schädigung des Skelettsystems
  • seelische Behinderungen
  • Suchtkrankheiten

Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 06.04.2023

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):