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Berufsausbildung

Ausbildung mit Behinderung

Auf ihrem Weg in das Berufsleben stehen Menschen mit Behinderungen vor ganz besonderen Herausforderungen. Denn nicht jeder Beruf ist aufgrund seiner physischen oder psychischen Anforderungen für die Betroffenen geeignet. Daher sind die Berufswahl, das Kennenlernen der eigenen Stärken und die realistische Einschätzung der zukünftigen Leistungsfähigkeit für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung von großer Bedeutung.

In den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie speziellen Förderschulen hat die Vorbereitung auf Beruf und Leben deshalb für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen einen besonderen Stellenwert.

Unterstützung bei der Berufswahl

Spezielle Berufsberaterinnen und Berufsberater für Menschen mit einer Behinderung werden bei ihrer Tätigkeit durch medizinisches, psychologisches und beratendes Personal unterstützt. Die Aufgabe der Berufsberaterinnen und Berufsberater geht dabei über das Finden eines geeigneten Berufs für den behinderten Menschen hinaus. [...] Berufsberaterinnen und Berufsberater helfen bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz und können auch, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk oder bei einem anderen Bildungsträger vermitteln. Zudem besteht die Möglichkeit, dass behinderten Jugendlichen von der Berufsberatung ein Lehrgang zur Berufsfindung / Arbeitserprobung angeboten wird.

Eine Hilfe zur Berufsorientierung bietet auch das Berufsvorbereitungsjahr, das sich besonders an Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss und Abgängerinnen und Abgänger der Förderschulen richtet. Das Berufsvorbereitungsjahr hilft Defizite abzubauen und bereitet auf den Eintritt in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen die Möglichkeit, ihre individuellen Fähigkeiten auszubauen und sich beruflich zu orientieren. Bei erfolgreichem Abschluss erwirbt die Schülerin oder der Schüler eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Qualifikation.

Förderung der Berufsausbildung

Mit Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann auch abweichend von den Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen für behinderte Menschen ausgebildet werden. Besonders die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern haben Regelungen für solche Berufe in vielen Berufsbereichen erlassen.

Hinweis: Falls es erforderlich ist, können für behinderte Menschen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen modifiziert werden, beispielsweise durch die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten, durch Zulassung besonderer Hilfsmittel oder durch Einschaltung eines "Dolmetschers" bei Prüfungen.

Die Aufgabe von Berufsberaterinnen und Berufsberater ist es auch, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme von finanziellen Förderungsmöglichkeiten für behinderte Auszubildende und für den Arbeitgeber einzuleiten. So kann Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein monatlicher Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung gezahlt werden, wenn sie behinderte Menschen ausbilden. Weitere Zuschüsse und Darlehen sind möglich, um die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes und für überdurchschnittlich hohen Betreuungsaufwand abzudecken. Daneben bieten die Integrationsfachdienste umfangreiche Hilfen zur behindertengerechten Ausstattung eines Ausbildungsplatzes an.

Wenn behinderten Jugendlichen trotz der Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist, stehen besondere Ausbildungsgänge zur Verfügung. Die Berufsausbildung wird dann in der Regel wie in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem Betrieb gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt. Ergänzend dazu bieten Berufsbildungswerke betriebsnahe Ausbildungen an, die auf die speziellen Belange unterschiedlicher Behinderungen ausgerichtet sind. Auch hier wird der theoretische Teil der Ausbildung an einer Berufsschule absolviert. In Sachsen existieren Berufsbildungswerke für Körperbehinderte in Dresden, für Blinde und Sehbehinderte in Chemnitz und für Hör- und Sprachgeschädigte in Leipzig. Ausbildungsbegleitend werden die Jugendlichen medizinisch, psychologisch und sonderpädagogisch betreut. Weitere Fachkräfte kümmern sich um die individuellen Bedürfnisse der Auszubildenden. Vor Beginn der Ausbildung sind auch berufsvorbereitende Maßnahmen möglich. Die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk ist oft mit einer Internatsunterbringung verbunden.

Wichtig bei der Eingliederung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das enge Zusammenwirken von Schulen, der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes, von Industrie und Handwerk, dem Elternhaus sowie sonstiger Partnerinnen und Partner. Projekte dieser Art erfahren jeweils regional unterschiedliche Ausprägungen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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