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Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Leistungen an den Arbeitgeber
Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Das Integrationsamt (Kommunaler Sozialverband) fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben werden in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und den anderen Rehabilitationsträgern erbracht. 

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dazu führen, dass schwerbehinderte Menschen

  • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
  • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, wo sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie
  • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann an schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen und an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erbracht werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch die notwendige psychosoziale Betreuung. Das Integrationsamt kann Integrationsfachdienste und psychosoziale Dienste beteiligen.

Kontinuität der Beratung und Betreuung

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt optimal bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen und die Unternehmen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Sie soll stets als Ansprechpartner für die schwerbehinderten Menschen, die Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten trägt dazu bei, behinderungsspezifische, technische und organisatorische Probleme zu lösen. Das Integrationsamt beteiligt hierbei regelmäßig Integrationsfachdienste.

Zuständigkeit des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rehabilitationsträger und die nachrangig erbrachten Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt ergänzen sich. Die persönlichen und finanziellen begleitenden Hilfen sind eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des behinderten Menschen abgestellte Leistungen und sollen dauerhaft den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern oder dabei unterstützen, einen solchen zu erlangen.

Begleitende Hilfen können sowohl schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten als auch Arbeitgebern gewährt werden. Weiterhin unterstützt das Integrationsamt betriebliche Eingliederungsteams und leistet Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Persönliche Hilfen

Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei

  • persönlichen Schwierigkeiten,
  • Arbeitsplatzproblemen,
  • Umsetzungen,
  • Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung,
  • Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber,
  • Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur
  • psychosozialen Betreuung, um schwerwiegende Konflikte zu lösen.

Finanzielle Leistungen

  • für technische Arbeitshilfen
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung (Wohnungshilfen), die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  • für Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie für eine notwendige Arbeitsassistenz

Leistungen an den Arbeitgeber

Beratung

  • bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen
  • bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • bei Problemen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen
  • Information über Lösungsmöglichkeiten

Finanzielle Leistungen

  • zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
  • zur behindertengerechten Einrichtung und zur Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze
  • Zuschüsse bei außergewöhnlichen finanziellen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (§ 185a Sozialgesetzbuch IX). Diese Aufgabe wird im Freistaat Sachsen aktuell durch das Dienstleistungsnetzwerk für sächsische Unternehmen "support" wahrgenommen.

Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Weiter ist es eine wichtige Aufgabe der Integrationsämter, betriebliche Integrationsteams, Schwerbehindertenvertretungen, die Beauftragten der Arbeitgeber und die Betriebs- oder Personalräte zu unterstützen.

Dies geschieht durch:

  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
  • Beratungen im Einzelfall
  • Mithilfe zur Lösung von Konflikten

Darüber hinaus leistet das Integrationsamt durch Öffentlichkeitsarbeit einen gezielten Beitrag, Arbeitgeber und andere am Arbeitsleben beteiligte Akteure über die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu informieren und wirkt darauf hin, die Chancen für Menschen mit Behinderungen auf eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 21.03.2024

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