Essstörungen erkennen
Das gesunde (Gleich-)Gewicht: Body-Mass-Index
Körpergröße und -gewicht sollten in einem gesunden Verhältnis stehen. Am einfachsten kann das Normalgewicht mit dem Body-Mass-Index (BMI) berechnet werden. Dabei wird das Körpergewicht durch das Quadrat der Körpergröße geteilt.
BMI = Körpergewicht in kg
(Körpergröße in m)²
Hinweis: Der BMI ist als alleiniger Indikator für ein (un)gesundes Körpergewicht nicht ausreichend, da die Masse des Körpers insgesamt als mögliches Gesundheitsrisiko betrachtet wird. Nicht beachtet wird aber, woraus diese Masse besteht (beispielsweise Muskeln). Suchen Sie im Zweifel einen Arzt oder eine Ärztin auf, um Ihr individuelles Körpergewicht und damit verbundene Risiken prüfen zu lassen.
Essstörungen: Wenn Essen zum Problem wird
Nicht jede Person, die ein verändertes Essverhalten zeigt, ist ernsthaft krank. Wenn die Waage aber zum Maß aller Dinge wird, kann dies ein Anzeichen für eine Essstörung sein.
Unter dem Begriff der "Essstörung" versteht man ein von der Norm abweichendes Essverhalten. Betroffene haben den natürlichen Bezug zum Essen verloren. Die eigentliche Funktion der Nahrungsaufnahme, Hunger zu stillen und den Körper ausreichend mit Nährstoffen zu versorgen, gerät immer stärker in den Hintergrund. Vielmehr wird das Essen, Hungern oder Erbrechen zur Ersatzbefriedigung von psychischen Bedürfnissen.
Essstörungen sind ernsthafte Erkrankungen, die unbedingt behandelt werden müssen. Vor allem der Umgang mit dem Essen und das Verhältnis zum eigenen Körper sind dabei gestört. Es gibt verschiedene Formen: die Magersucht, die Bulimie und die Binge-Eating-Störung.
Tipp: Essstörungen entstehen oft über Jahre; die Betroffenen brauchen ebenso viel Zeit, um zu einem normalen, ausgewogenen Essverhalten zurückzukehren.
Magersucht
Hauptmerkmal der Magersucht ist der absichtlich selbst herbeigeführte Gewichtsverlust durch strenges Diät-Halten (Vermeiden "verbotener" Nahrungsmittel, Auslassen von Mahlzeiten) und exzessives Sporttreiben. Betroffene führen einen ständigen Kampf gegen den Hunger, beschäftigen sich intensiv mit allen Themen rund um das Essen und denken fast ausschließlich daran.
Die Betroffenen sind meist stark untergewichtig, erleben ihren Körper aber, besonders einzelne Körperpartien (wie zum Beispiel Bauch, Gesäß oder Oberschenkel) als zu dick.
Bulimie / Ess-Brech-Sucht
Das charakteristische Merkmal dieser Erkrankung sind die Heißhungerattacken und die darauffolgenden Essanfälle (sogenannte Fressattacken). Dabei werden oft sehr große Mengen unterschiedlichster Nahrungsmittel in sehr kurzer Zeit gegessen. Nach einem solchen Anfall kommt die panische Angst vor einer Gewichtszunahme. Deshalb wird mittels Erbrechen, Hungern, Medikamenten (Appetitzügler, Abführmittel, Wassertabletten) oder Sport versucht, die aufgenommenen Kalorien wieder loszuwerden. Das Gewicht bleibt dadurch meist im normalen Bereich (im Gegensatz zur Magersucht).
Häufig wird der eigene Körper abgelehnt, weil er den Idealvorstellungen nicht entspricht. Anfangs kommen die Ess-Brechattacken nur selten vor. Mit der Zeit treten sie aber immer häufiger auf, teilweise mehrmals am Tag und bekommen dadurch einen suchtartigen Charakter mit einhergehendem Kontrollverlust.
Die Betroffenen leiden nach den Ess-Brech-Attacken unter starken Schuldgefühlen, schämen sich und fühlen sich traurig. Aufgrund der Schamgefühle wird die Erkrankung häufig jahrelang vor nahestehenden Personen geheim gehalten.
Binge-Eating-Störung (Binge Eating Disorder – BED)
Bei der Binge-Eating-Disorder essen die Betroffenen große Mengen von Nahrungsmitteln innerhalb einer kurzen Zeit. Die Esssüchtigen verlieren dabei die Kontrolle über das Essen und nehmen wesentlich mehr Kalorien auf, als der Körper benötigt. Im Unterschied zur Bulimie werden keine gegen-regulierenden Maßnahmen wie Erbrechen, Sport oder Abführmittel angewendet. Dadurch nehmen die Betroffen meist stark an Gewicht zu. Aus Scham finden die "Fressattacken" meist allein statt, häufig auch, wenn gar kein Hunger besteht, beispielsweise um andere Emotionen "wegzudrücken".
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 02.06.2022