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Erwachsen werden

Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche

Weil Kinder und Jugendliche manchmal Unterstützung außerhalb des Elternhauses brauchen, haben wir hier einige wichtige Ansprechpartner* und Adressen von Beratungsstellen für Dich zusammengestellt:

Ansprechpartner in der Schule
Jugendamt, Kinder- und Jugendnotdienst, Beratungsstellen
Rat und Hilfe am Telefon und im Internet
Suchtberatung
Schwangerenberatung
Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen und häuslicher Gewalt

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ansprechpartner in der Schule

Je nachdem, was Dich bewegt, kannst Du Dich an verschiedene Personen wenden, wenn Du einen Rat brauchst. Die Schule und jeder Lehrer haben die Aufgabe, Eltern und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu unterstützen (§ 17 Absatz 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen).

Wenn Du persönliche Probleme hast, die sich auf Dein Verhalten und Dein Wohlbefinden auswirken, kannst Du Dich ebenfalls an einen Lehrer Deines Vertrauens wenden, am besten an einen Beratungslehrer. Zudem können Schüler, Eltern und Lehrer in Krisensituationen von Schulpsychologen beraten werden. Schulpsychologen werden durch Beratungslehrer unterstützt und beziehen die Schulsozialarbeit mit ein (§ 17 Absatz 2 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen).

  • Schulpsychologen sind an den Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Bildung im Referat Unterstützungssysteme tätig.
  • Schwerpunkte schulpsychologischer Beratung sind die Schullaufbahnberatung und die Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen.
  • Beratungslehrer sind bis auf kleinere Grundschulen an jeder öffentlichen Schule berufen.
  • Vertrauenslehrer können ab der Sekundarstufe an sächsischen Schulen vom Schülerrat gewählt werden.
  • Vertrauenslehrer haben vorrangig die Aufgabe, Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Schülervertretungsrechte (Klassenschülersprecher, Vorsitzende des Schülerrates, Vertreter der Kreisschülerräte und des Landeschülerrates) zu beraten.

Jugendamt, Kinder- und Jugendnotdienst, Beratungsstellen

Wenn Dir die Probleme mit deinen Eltern über den Kopf wachsen und Du Beistand in Konflikten mit den Eltern suchst, kannst Du Dich jederzeit an die Beratungsstelle des Jugendamts wenden, auch ohne die Begleitung Erwachsener und ohne Wissen Deiner Eltern.

E-Mail-Adresse, Rufnummer und Anschrift erhältst Du, wenn du den Suchbegriff "Jugendamt" und Deinen Wohnort in die Suchfelder eingibst.

Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den Du im Notfall anrufen kannst. Die Telefonnummer erfährst Du beim Jugendamt.

Auch die freien Träger der Jugendhilfe unterhalten Beratungsstellen.

Hinweis: Im Internetportal der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) kannst Du nach Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet suchen. Auch bietet die BKE Jugendlichen (und Eltern) professionelle Beratung über das Internet:

Rat und Hilfe am Telefon und im Internet

  • Telefonseelsorge
    Beratung rund um die Uhr in allen Krisen- und Konfliktsituationen unter den Rufnummern 0800 1110111 und 0800 1110222 per Mail und im Chat.
  • Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon
    Telefon 0800 1110333
    (montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr)
  • Nummer gegen Kummer, Elterntelefon
    Telefon 0800 1110550
    (montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr)
  • Internet-Kummerkasten
    Den Kummerkasten für Kinder betreibt der ARD-/ZDF-Kinderkanal in Zusammenarbeit mit dem Verein "Nummer gegen Kummer".
  • BKE.Beratung.de
    Professionelle Beratung für Jugendliche und Eltern bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) via Internet.

Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und gebührenfrei. 

Suchtberatung

Bei Alkohol- und Drogenproblemen erhalten Jugendliche und ihre Eltern sowohl bei den Gesundheitsämtern, den Jugendämtern und den Beratungsstellen der Jugendhilfe, als auch bei den Sächsischen Suchtberatungsstellen Hilfe und Unterstützung.

Schwangerenberatung

Schwangere Jugendliche und Schwangere in Not können sich an die Beratungsstellen der Jugendhilfe sowie an folgende Institutionen und gemeinnützige Vereine wenden:

Verständnis und Hilfe erfahren junge Schwangere über anonyme, kostenlose Beratungsangebote:

Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen und häuslicher Gewalt

Wenn Du Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens geworden bist, so hilft Dir die Polizei. .

In jeder Polizeidienststelle erhältst Du Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Dich auch über Deine Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.

In Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen können Frauen, Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt bedroht sind (oft auch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch) Zuflucht finden.

In den Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt finden Betroffene auf den Einzelfall bezogene Hilfen, wie Beratung zum Gewaltschutzgesetz, Unterstützung bei der Antragstellung sowie Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.06.2024

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