Schule und Ausbildung: Beratung, Interessenvertretung, Mitbestimmung
Beratungsangebote an der Schule
Beratungslehrer und Berufseinstiegsbegleiter
Beratungslehrerinnen und -lehrer sind Ansprechpartner für alle Schüler, deren Eltern und für die anderen Lehrer der jeweiligen Schule. Sie beraten zum Beispiel über die Schullaufbahn, die Studien- und Berufsorientierung, bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, über Aufklärung und Prävention und im Bereich der Gesundheitsförderung, Jugendreligionen und Gewalt.
Beratungslehrerinnen und -lehrer werden von der Schulkonferenz bestellt und sind speziell für Beratungsaufgaben qualifiziert. In der Regel hat jede Schule eine Beratungslehrerin bzw. einen Beratungslehrer.
Hinweis: In Sachsen sind an vielen Oberschulen und Förderschulen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter tätig. Sie unterstützen abschlussgefährdete Hauptschülerinnen und -schüler ab der siebten Klasse gezielt und kontinuierlich in der Schule und begleiten sie bis in die berufliche Ausbildung hinein.
- Berufseinstiegsbegleitung – die Möglichmacher
Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Schulpsychologen
Schulpsychologinnen und -psychologen beraten bei Problemen, die im Schulalltag entstehen und unterstützen bei der Gestaltung und Entwicklung der Schule.
Zu ihren Aufgabengebieten zählen zum Beispiel die Beratung einzelner Schüler bei Schulproblemen, die Moderation und Mediation bei Konflikten im Bereich Schule, die Zusammenarbeit mit Beratungslehrern und der Schulaufsicht sowie die Beratung und Begleitung bei der Durchführung von Projekten und Schulversuchen.
Die Schülervertretung – Schulleben mitgestalten
Wenn Sie den Schulalltag aktiv mitgestalten wollen, so können Sie sich in der Schülervertretung engagieren. Schülervertreterinnen und -vertreter sind Ansprechpartner der Schülerinnen und Schüler. Zu ihren Aufgaben zählen die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerschaft, die Mithilfe bei Konfliktlösungen und die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen. Darüber hinaus haben die Schülervertreterinnen – und -vertreter verschiedene Rechte, wie das Informations-, Vorschlags-, Vermittlungs-, Beschwerde- und Anhörungsrecht.
Zur Schülervertretung zählen:
- die Klassensprecher bzw. Jahrgangsstufensprecher
- der Schülersprecher
- der Schülerrat
- der Kreisschülerrat bzw. Stadtschülerrat
- der Landesschülerrat
- Schülermitwirkung
Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Landesschülerrat Sachsen
- Den Schulalltag mitbestimmen
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Regionalstelle Sachsen
Anlaufstellen für Auszubildende
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist Ansprechpartnerin und Interessenvertretung der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Ebenso wie der Betriebsrat achtet sie darauf, dass Gesetze, Tarifverträge sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden. Gewählt werden darf, wenn das Unternehmen mindestens fünf Auszubildende unter 25 Jahre hat.
Betriebsrat
Wenn Schwierigkeiten oder Fragen auftreten, ist auch der Betriebsrat Ansprechpartner für Auszubildende und alle anderen Beschäftigten. Er bildet die Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber und ist für die Aushandlung von Betriebsvereinbarungen zuständig. Außerdem achtet er auf die Einhaltung dieser Vereinbarungen und der Arbeitnehmerrechte. Der Betriebsrat wird von allen volljährigen Beschäftigten (auch den Auszubildenden) gewählt.
Die außerbetriebliche Interessenvertretung
Außerbetriebliche Auszubildende sind diejenigen, die ihre Ausbildung bei einem staatlichen Träger absolvieren und keinen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. Auch sie können, analog zur Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine Interessenvertretung wählen, die als Anlauf- und Beschwerdestelle dient. Auch hier gilt: Gewählt werden darf, wenn mindestens fünf Auszubildende vorhanden sind.
Sonstige Ansprechpartner
Hilfe und Beratung bei Problemen während der Ausbildung erhalten Auszubildende außerdem bei den Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern und der Agentur für Arbeit.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024