Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche
Schüler*, Auszubildende und Studenten erhalten oftmals Vergünstigungen, sei es beim Theater- oder Kinobesuch oder bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hinweis: Ermäßigte Eintritts- oder Fahrtpreise werden meist nur durch Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises beziehungsweise entsprechender Kundenkarten gewährt.
Eisenbahn
Die "BahnCard 25 für Jugendliche" kostet EUR 10,00. Damit erhalten Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 25 Prozent Rabatt auf den Fahrpreis. Spezielle Angebote gibt es auch für Schüler und Jugendliche, die allein oder in der Gruppe reisen. Daneben können Jugendliche Pauschalangebote, wie das "Dauer Spezial" oder "Europa Spezial" nutzen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Auch Verkehrsunternehmen in Verkehrsverbünden gewähren Schülern, Studenten und Azubis bei der Fahrt mit Bus und Bahn Vergünstigungen.
- Zweckverbände und Verkehrsverbünde
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Flugzeug
Zu Sparmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
Eintrittspreise
Ob Kino, Museum oder Schwimmbad: in vielen Einrichtungen erhalten Jugendliche Vergünstigungen auf Eintrittspreise. Wie hoch diese sind, erfahren Sie in der jeweiligen Einrichtung.
Familienpass
Familien mit drei Kindern oder Alleinerziehende mit zwei Kindern können den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Dieser wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlössern.
Rundfunkbeitrag
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kommt in Betracht, wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen, wie Bafög oder Arbeitslosengeld II erhalten. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Bezieher von Blindengeld. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis und in einigen anderen Konstellationen kann auf Antrag eine Ermäßigung des Beitrags gewährt werden. Das Gleiche gilt für den Sozialtarif, den die Deutsche Telekom anbietet.
Telefongebühren
Alleinstehende und Studierende mit geringem Einkommen sowie behinderte Menschen können den Sozialtarif der Deutschen Telekom nutzen.
Zeitungen und Zeitschriften
Viele Zeitungen und Zeitschriften bieten Studentenabonnements an. Nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung erhalten Studierende dann vergünstigte Zeitungsabonnements.
Girokonto
Bei vielen Banken und Sparkassen entfallen für Schüler, Studenten und Azubis die Kontoführungsgebühren. In einigen Kreditinstituten erhalten Jugendliche auch besondere Konditionen auf Sparguthaben.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.09.2022