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Der fahrbare Untersatz

Mofa, Moped, Motorrad und Auto

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, den eigenen Führerschein in der Hand zu halten. Wichtige Informationen zur Beantragung der Fahrerlaubnis, zur Fahrschulausbildung und zu Kraftfahrzeugklassen erhalten Sie hier:

Meist mühsam erspart ist er, der ganze Stolz junger Führerscheinbesitzer – der erste "fahrbare Untersatz" ist etwas ganz Besonderes. Was es beim Kauf, der Anmeldung, Besteuerung und Instandhaltung von Fahrzeugen zu beachten gibt, erfahren Sie hier:

Welcher Führerschein in welchem Alter?

Um in Deutschland die Fahrerlaubnis in den einzelnen Führerscheinklassen erlangen zu können, ist ein Mindestalter erforderlich. Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für Fahrerlaubnisse der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.

Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde Jugendlichen ab 17 Jahren eine Ausnahmegenehmigung erteilen, mit der sie bestimmte, klar definierte Strecken alleine mit dem PKW zurücklegen dürfen (zum Beispiel Fahrten zum Ausbildungsort).

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM ("Moped-Führerschein") kann aktuell bereits mit 15 Jahren erworben werden. Bis zum Alter von 16 Jahren kann sie aber nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Der Führerschein erhält einen entsprechenden Hinweis.

Fahrsicherheitstraining

Der Besitz der Fahrerlaubnis bringt Unabhängigkeit mit sich, fordert allerdings auch Pflichtbewusstsein. Um den verantwortungsvollen Umgang mit dem Fahrzeug und das Verhalten im Ernstfall zu trainieren, kann ein Fahrsicherheitstraining nützlich sein.

Fahrsicherheitstrainings können bei verschiedenen Anbietern absolviert werden, zum Beispiel bei der DEKRA, beim ADAC und beim Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024

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