Außergerichtliche Sanierung
Vergleich mit den Gläubigern
Reagieren Sie in einer Krisensituation beizeiten, dann gelingt es Ihnen am ehesten, eine Lösung gemeinsam mit allen Gläubigern* zu finden. Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist, mit dem Sie die Außenstände reduzieren oder wenigstens aufschieben. Für die meisten Gläubiger dürfte das von Interesse sein, müssen sie im Falle der Insolvenz doch mit deutlich höheren Verlusten rechnen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Lösung nur mit Zustimmung aller
Sprechen Sie mit allen Partnern (Gläubigern) Ihres Unternehmens, denen Sie etwas schulden, also mit Zulieferern und Banken ebenso wie etwa mit dem Finanzamt und den Krankenkassen. Die Quote sollte für alle etwa gleich hoch sein und vor allem höher als der Anteil, der im Insolvenzfall zu erwarten wäre.
Wichtig! Alle Gläubiger müssen dem Vergleich zustimmen, sonst ist die außergerichtliche Sanierung gescheitert.
Lassen Sie sich niemals ohne juristische und steuerrechtliche Beratung in Verhandlungen ein.
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Voraussetzung: Sanierungsfähigkeit
Der Vergleich mit den Gläubigern hat selbstverständlich nur einen Sinn, wenn im strauchelnden Unternehmen liquide Mittel überhaupt noch verfügbar sind. Liefern Sie keine leeren Versprechungen – ohne wirkliche Sanierungsfähigkeit verspielen Sie nicht nur auf Dauer das Vertrauen Ihrer Gläubiger, sondern die Existenz Ihres Unternehmens überhaupt.
Sehen Sie außerhalb eines Insolvenzsverfahrens real keine Chance, dann zögern Sie nicht: Stellen Sie rechtzeitig den Eröffnungsantrag.
In bestimmten Fällen können Sie zudem im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung im Rahmen eines sogenannten "Schutzschirmverfahrens" ein eigenständiges Sanierungsverfahren beantragen. Durch einen frühzeitigen Eröffnungsantrag können Sie damit rechtzeitig die Weichen für eine Sanierung Ihres Unternehmens stellen.
- Insolvenz einleiten
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Ursachen finden, Liquiditätsproblem beseitigen
Haben Sie einen außergerichtlichen Vergleich erzielt, folgt der entscheidende zweite Schritt: Sie müssen den Grund Ihres Liquiditätsproblems beseitigen, sonst geraten Sie über kurz oder lang unweigerlich wieder in dieselbe Situation.
Sichern Sie sich externen Sachverstand, suchen Sie fachliche und finanzielle Hilfe. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen erhalten auch finanzielle Unterstützung, wenn
- die Liquidität vorübergehend in Gefahr ist,
- das Unternehmen wieder langfristig rentabel gemacht werden soll oder
- der Verlust von Arbeitsplätzen droht.
Die Art und Höhe der Unterstützung fällt von Fall zu Fall verschieden aus. Sie kann als einmalige Beihilfe, Rettungsbeihilfe oder Umstrukturierungsbeihilfe gezahlt werden. Letztere Hilfen verlangen von den Hilfe suchenden Unternehmen, ihren Betrieb gegebenenfalls umzustrukturieren.
Hinweise:
- In besonderen Ausnahmefällen können auch größere Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten, beispielsweise wenn viele Arbeitsplätze bedroht sind.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen. Die Unterstützungen sind sowohl von der Lage des Hilfe suchenden Unternehmens als auch von der Haushaltssituation abhängig.
Weitere Informationen:
- Finanzielle Hilfen und Beratungsleistungen
- Natürliche Personen in Insolvenz
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 30.10.2023
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Beratungszentrum Konsolidierung, BZK (SAB)
- Krisen- und Notstandsbeihilfe für Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Aquakultur (KuN/2015) beantragen
- Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Zuschuss beantragen (SAB)
- Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen (allgemein), Zuschuss beantragen (SAB)
- Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung beantragen