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Unternehmenskrise

Mittlere und kleinere Unternehmen sind besonders gefährdet, unerwartet in eine Krise zu geraten. Grund: Die Kapitaldecke ist oftmals zu dünn, um längere Engpässe zu überbrücken. Doch eine Krise kündigt sich meist an, alarmierende Anzeichen sind etwa, dass

  • die Jahresergebnisse sinken,
  • Rechnungen nur verspätet oder gar nicht bezahlt werden können,
  • Gläubiger ihre Forderungen anmahnen müssen.

Sozial eingestellte Arbeitgeber* werden in einer solchen Situation zuerst an ihre Beschäftigten denken und als vorrangige Pflicht ansehen, Löhne und Gehälter weiter zu zahlen. Problematisch wird dies, wenn laufende Steuern, Sozialabgaben und Beiträge an die Berufsgenossenschaften verspätet oder gar nicht mehr fließen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Ordnungsamt ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung einleitet.

Um die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und die der Mitarbeiter zu retten, heißt es also schnell und besonnen reagieren. Dabei gilt: Je früher Beratung und Unterstützung gesucht wird, umso größer ist die Aussicht auf eine Betriebssanierung. Unternehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen erhalten auch finanzielle Unterstützung für Rat und Hilfeleistungen.

Erste Ansprechpartner finden Sie bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern und bei Ihren Berufs- und Fachverbänden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Beratung in Krisenzeiten

Beratungszentrum Konsolidierung

Vor allem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten – unabhängig von Größe und Branche – erhalten Unterstützung im Beratungszentrum Konsolidierung der Sächsischen Aufbaubank. Die SAB hilft beim Beantragen von Leistungen aus folgenden Förderprogrammen, sofern diese im Ergebnis der Beratung in Frage kommen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden:

  • Liquiditätshilfedarlehen
  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
  • Krisenbewältigung und Neustart 
Weitere Informationen:

"Runder Tisch" für kleine und mittlere Unternehmen

Über Sachsens Grenzen hinaus können sich Not leidende Unternehmen zur Beratung auch an die KfW Mittelstandsbank wenden. Mit dem Programm "Runder Tisch" unterstützt die Förderbank kleinere und mittlere Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind.

Die KfW stellt einen Berater zur Verfügung, der sich bis zu zehn Arbeitstage im Hilfe suchenden Unternehmen betätigt und Handlungsvorschläge erarbeitet.

Vergleich mit den Gläubigern

Gehen Sie davon aus: Ihre Gläubiger haben ein grundsätzliches Interesse daran, dass Ihr Unternehmen weiter besteht, denn im Falle der Insolvenz schlagen meist weit höhere Verluste zu Buche. Lassen sich Ihre Geschäftspartner davon überzeugen, dass Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist, könnte ein außergerichtlicher Vergleich getroffen werden.

Auflösung ("stille Liquidierung")

Die vorausschauende Geschäftsführung wird schon bei guter Konjunktur ein Konzept entwickeln für den Fall, dass ihr Unternehmen eines Tages in wirtschaftliche Bedrängnis gerät. Ist die Abwicklung Ihres Unternehmens oder zumindest von Teilen unumgänglich, sollten Sie gut vorbereitet sein.

Trotz großer Einschnitte für das Unternehmen und vor allem für die Beschäftigten bietet die rechtzeitige Abwicklung entscheidende Vorteile:

  • Einstellung des Geschäftsbetriebes ohne bleibende Verluste
  • Aussicht auf Verkauf
  • Möglichkeiten sozialverträglicher Lösungen zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer
  • Erhalt des Vertrauens der Geschäftspartner und Kunden
  • Handlungsspielraum, das Gesamtunternehmen neu aufzustellen

Abwicklung bei voller Zahlungsfähigkeit

Die Eigentümer können ihr Unternehmen jederzeit selbst auflösen, solange Zahlungsfähigkeit besteht. Bei kapitalgebundenen und Personengesellschaften müssen die Gesellschafter eine Auflösung in der Regel mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen.

Die Abwicklung übernehmen sogenannte Liquidatoren, häufig werden die vormaligen Geschäftsführer damit betraut. Die Liquidatoren melden die Auflösung der Gesellschaft unverzüglich dem Gericht und veranlassen die Eintragung im Handelsregister.

Bis zur endgültigen Löschung folgt ein unterschiedlich langer Prozess der Liquidierung – die GmbH, AG, OHG, KG oder Genossenschaft " i. L." (in Liquidation) oder " i. Abw." (in Abwicklung) bleibt während dieser Zeit voll geschäftsfähig.

Insolvenz als Chance zum Neubeginn

Liegt ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung bei juristischen Personen oder diesen gleichgestellten Gesellschaften) vor und lässt sich das Unternehmen unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen nicht retten, führt der Weg in die Unternehmensinsolvenz.

Mehr zum Thema:

Insolvenz ist heutzutage keine Schande und auch kein Zeichen des Versagens, im Gegenteil: Ein gut geplantes Insolvenzverfahren zeugt von hoher Verantwortung, wenn es um den Willen zur Sanierung und den Erhalt eines Unternehmens geht.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 30.10.2023

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