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Ratenkauf

Ob Auto, Möbel oder Immobilie – fast alle geplanten Anschaffungen können Sie heute über einen Ratenkauf finanzieren. Entschließen Sie sich zu einem Ratenkauf, wird der Kauf der Ware durch ein Darlehen eines Kreditinstituts vorfinanziert. Sie als Käufer* zahlen das Darlehen in Raten an das Kreditinstitut zurück. Die Zinsen für die Finanzierung des Kredites sind in den Raten enthalten.

Worauf Sie beim Ratenkauf achten sollten

  • Wie hoch ist die tatsächliche Gesamtbelastung? Die verhältnismäßig geringen monatlichen Raten lassen manchen Ratenkauf sehr günstig erscheinen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist. Rechnen Sie immer Zinsen, Restschuldversicherung und andere mit dem Kredit verbundene Kosten in die Gesamtbelastung ein.
  • Vorsicht bei Lockangeboten, bei denen der Kredit mit einem Geschenk verbunden ist. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass solche Geschenke oft über höhere Zinsen oder über andere Kosten mit bezahlt werden.
  • Holen Sie sich nach Möglichkeit immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihre zuständige Verbraucherzentrale.

Ansprüche bei Ratenkäufen

Auch bei einem Ratenkauf haben Sie als Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es gelten die ganz normalen Gewährleistungsansprüche, wenn die Ware mangelhaft ist.

  • Sie haben Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung.
  • Erfolgt dies nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  • Entsteht ein weiterer Schaden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Ein Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens grundsätzlich verweigern, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt und die Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegen den Unternehmer, mit dem er den Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung der Leistung berechtigen würden. Dies gilt nicht bei Kleindarlehen (bei denen das finanzierte Entgelt weniger als EUR 200 beträgt) und Darlehensverträgen, die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen. Kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen, kann er die Rückzahlung des Darlehens erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 04.09.2023

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