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Werbung

Irreführende Werbung

Irreführende Werbung ist eine unfaire Wettbewerbshandlung. Unter ihr versteht man Werbung, die Adressaten in irgendeiner Weise täuscht. Das kann die Herkunft eines Produktes genauso betreffen wie den Preis, die Menge, die Verfügbarkeit oder die Zusammensetzung. Auch die Art und Weise, wie die Werbebotschaft präsentiert wird, kann sich als irreführend erweisen. Ein bekanntes Beispiel sind Werbebroschüren, die Ihnen durch ihre Aufmachung vorgaukeln, Sie hätten Geld oder ein Geschenk gewonnen, was gar nicht der Fall ist.

Hinweis: Der Europäische Gerichtshof hat am 18.10.2012 entschieden, dass aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er für dessen Entgegennahme bestimmte Kosten übernehmen muss, verboten sind (EuGH C-428/11).

Auch im Interesse von Verbrauchern und Mitbewerbern: Gehen Sie gegen unzulässige Werbung vor. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, beim Deutschen Werberat Beschwerde einzulegen.

Lockvogelangebote

Wenn ein Produkt zwar mit einem günstigen Preis beworben wird, dann aber nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar ist, spricht man von einem Lockvogelangebot. Auch diese Art der Werbung wird als irreführend betrachtet. Kann die Ware nicht für einen angemessenen Zeitraum angeboten werden, muss der Unternehmer hierüber aufklären.

Werbung im Briefkasten

Werbung

Wenn Sie keine Werbung in Ihrem Hausbriefkasten finden möchten, dann müssen Sie dies deutlich kenntlich machen. Ein Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" genügt dafür, denn werbende Unternehmen müssen diesen Hinweis beachten.

Anzeigenblätter

Das gilt nicht für kostenlose Anzeigenblätter, die auch einen redaktionellen Teil haben. Wenn Sie diese auch nicht bekommen möchten, sollten Sie den Hinweis am Briefkasten oder an der Haustür entsprechend ergänzen oder mit der jeweiligen Redaktion Kontakt aufnehmen.

Tageszeitungen

Mit einem Aufkleber können sie nicht verhindern, Werbezettel zu bekommen, die in Anzeigenblätter oder Tageszeitungen eingelegt sind, weil sie als Teil der jeweiligen Zeitung gelten.

Postzustellung

Wenn die Werbung in ihrem Briefkasten persönlich adressiert ist, ist die Post verpflichtet, sie zuzustellen. Weitere Informationen hierzu gibt der Deutsche Dialogmarketing Verband:

Mehr zum Thema:

  • Werbung
    Verbraucherzentrale Sachsen

Gewinnspiele

Auch bei Preisausschreiben und Gewinnspielen handelt es sich um Werbemaßnahmen. Dabei müssen die Teilnahmebedingungen und die Gewinnvergabe eindeutig angegeben sein. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, wenn Sie auf einer gewonnenen Reise überraschend zur Teilnahme an einer Werbeverkaufsveranstaltung gedrängt werden. Außerdem muss ein Gewinn unabhängig sein von einem Kauf oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.

Kundenkarten

Kundenkarten werden entweder von einzelnen Firmen oder von einer Gruppe von Unternehmen ausgegeben, um Kunden an sich zu binden (Beispiele: Payback, Happy Digits). Der geldwerte Vorteil für Kunden wird durch Punktesysteme errechnet und liegt in der Regel zwischen einem halben und drei Prozent.

Wie funktionieren Kundenkarten als Mittel der Werbung?

Die Firmen sind so für den Kunden ständig (im Geldbeutel) präsent und die Kunden kaufen (geringfügig) günstiger ein. Zudem lassen sich durch die Daten, die der Kunde angibt, Profile erstellen.

Zur Speicherung der Daten müssen Sie als Kunde zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben. Achten Sie also bei der Bestellung einer Kundenkarte auf entsprechende Klauseln und Einverständniserklärungen.

Verstoß gegen Grundwerte

Sollten Sie feststellen, dass Werbung gegen Grundwerte verstößt, etwa weil sie diskriminierend ist, sollten Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 03.04.2023

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