Reklamation
Ihr neuer Computer ist defekt, das gerade gekaufte Auto klappert oder der neue Föhn ist kaputt? Dann können Ihnen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer* zustehen, die umgangssprachlich oft als Reklamation bezeichnet werden, im Rechtsinne aber eigentlich als Gewährleistung zu verstehen sind.
Voraussetzungen
Um die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Sie können dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn die Ware mangelhaft ist (beispielsweise kaputt) oder eine in der Werbung versprochene Eigenschaft nicht aufweist.
Wird Ihnen eine andere als die mit dem Verkäufer vereinbarte Ware geliefert, liegt ebenfalls ein Mangel vor. Ihnen stehen aber nur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits zu dem Zeitpunkt vorlag, an dem der Verkäufer Ihnen die Ware übergeben hat!
Mangelhafte Ware – was nun?
- Wenn sich ein Produkt nach dem Kauf als mangelhaft herausstellt und die Mängel vorher nicht ersichtlich waren, können Sie vom Verkäufer verlangen, dass er die Ware innerhalb einer bestimmten Frist repariert oder austauscht (Nacherfüllung).
- Verweigert der Verkäufer das Ersetzen der Ware, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie
- zusätzlich Schadensersatz verlangen, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen durch das fehlerhafte Produkt ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel Schäden an anderen Produkten, Gutachterkosten).
Hinweis: Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen und die Mängel kennen, haben Sie für diese Mängel keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Garantie
Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers oder Herstellers für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache. Mit der Garantie werden Ihnen als Verbraucher zusätzliche Rechte eingeräumt. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen.
Wenn der Verkäufer sagt, dass die Garantie abgelaufen ist und Sie deshalb keinerlei Ansprüche mehr haben, kann das unter Umständen falsch sein. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bestehen die entsprechenden Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer unabhängig vom Ablauf der Garantie.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023