Steuerliche Aspekte für freiberuflich Tätige
Nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" der Einkommensteuer. [...] Zu diesen Einkünften zählen unter anderem Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten, finden Sie unter:
- Freiberufliche Tätigkeitsgruppen
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Diese Einkünfte müssen von denen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) unterschieden werden.
Die Unterscheidung ist wichtig, da für freie Berufe keine Gewerbeanmeldung notwendig ist und Freiberuflerinnen und Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Sie sind lediglich einkommensteuer- und eventuell umsatzsteuerpflichtig.
Wie kann ich freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit abgrenzen?
Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist in der Praxis schwierig, da die Tätigkeiten, die diesen Einkunftsarten zugrunde liegen, weitgehend übereinstimmen können und sich oft nur in einem Detail unterscheiden. Häufig ist eine Zuordnung nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Aufgrund der für Freiberuflerinnen und Freiberufler geltenden steuerlichen Besonderheiten sollten Sie zu Beginn Ihrer Selbständigkeit mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder beim Finanzamt klären, ob Sie tatsächlich freiberuflich tätig sind und keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Zuständig hierfür ist das Finanzamt, bei dem Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Weitere Informationen
Nähere Informationen über die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten und über mögliche Mischformen finden Sie in den Unterkapiteln
- Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
- Gemischte Tätigkeiten
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.03.2021