Freie Berufe
Sie möchten als Ärztin oder Arzt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater, Künstlerin oder Künstler, Publizistin oder Publizist oder in einem ähnlichen Berufsfeld arbeiten? Diese Tätigkeitsfelder fallen unter die sogenannten "freien Berufe".
In der Regel müssen Sie bestimmte Qualifikationen erfüllen, um in diesen Berufen tätig sein zu dürfen. Für freie Berufe gelten auch besondere steuerliche Aspekte und spezielle Vorschriften hinsichtlich der möglichen Rechtsformen und Berufsbezeichnungen. Eventuell unterliegen Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler auch unterschiedlichen Versicherungspflichten.
Über diese und weitere Themen informieren wir Sie in den folgenden Kapiteln:
- Freiberufliche Tätigkeitsgruppen
- Steuerliche Aspekte für freiberuflich Tätige
- Berufliche Qualifikation und Berufspflichten
- Freiberufliche Existenzgründung
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
- Beratung und Fördermaßnahmen
- Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen
- Versicherungspflicht für freiberuflich Tätige
- Schutz geistigen Eigentums
- Informationen und Links
Amt24-Informationen
Achtung! Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht mit einer freien Mitarbeit gleichzusetzen. Informationen über die Unterschiede der beiden Tätigkeitsformen finden Sie unter:
- Unterscheidung: Freie Mitarbeit und Freier Beruf
Informationsblatt des Instituts für Freie Berufe Nürnberg
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.03.2021