Bauträger
Wenn Sie sich Ihr Haus von einem Bauträger bauen lassen, so tritt dieser als Bauherr gegenüber Behörden und Firmen auf und trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauträger übernimmt alles, von der Beschaffung des Grundstücks über die Planung des Hauses, das Einholen aller Genehmigungen, selbstverständlich auch den Bau des Hauses, bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe. Er ist Ihr einziger Vertragspartner.
Bauträgervertrag
Mit dem Unternehmen schließen Sie einen Bauträgervertrag ab. Dieser ist eine Mischung aus Werkvertrag und Kaufvertrag und da Sie die Eigentumsrechte an einem Grundstück erwerben, muss er notariell beurkundet werden.
- Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
Amt24-Leistung
Besonderes Augenmerk liegt auf der Leistungsbeschreibung. In dieser steht wie Sie das Haus übernehmen werden. Was bedeutet "schlüsselfertig" und was "bezugsfertig"? Sind die Außenanlagen und die Einfriedung enthalten, der Innenausbau abgeschlossen, hängen sogar schon die Gardinen? Die entscheiden, welche Arbeiten Sie im Anschluss noch selbst erledigen wollen. Seriöse Bauträger legen Ihnen von sich aus alle Positionen detailliert offen und sagen Ihnen auch, welche Leistungen nicht enthalten sind. Achten Sie auch darauf, ob das Grundstück erschlossen ist und die Erschließungskosten im Vertrag enthalten sind oder ob Sie diese Kosten an die Gemeinde im Anschluss noch selbst entrichten müssen. Die Vereinbarung eines Festpreises ist möglich und kann durchaus sinnvoll sein.
Genehmigung für Tätigkeit als Bauträger
Für die Tätigkeit als Bauträger brauchen die Unternehmen eine Erlaubnis gemäß der Gewerbeordnung. Wichtigste Genehmigungsvoraussetzung ist die Zuverlässigkeit für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.
- Erlaubnis für das Gewerbe der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer beantragen
Amt24-Leistung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 14.10.2022