Sperr-Notruf (116 116)
Der Verlust einer Kredit- oder Handykarte kann für Betroffene* nicht nur schnell zu einem finanziellen Schaden führen, sondern auch Datenschutz und Datensicherheit bedrohen. Seit 2005 gibt es die Notrufnummer 116 116 zum Sperren verschiedener elektronischer Berechtigungen. Darunter zählen Medien, die einer elektronischen Gültigkeitsprüfung unterzogen werden können.
Beispiele für sperrbare elektronische Medien sind:
- Kredit-, Bankkunden- und EC-Karten
- Mobilfunkkarten
- Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
- Online Banking- und E-Mail-Accounts
- Elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises
- Elektonische Signaturen
Die Sperr-Notrufnummer ist 24 Stunden am Tag erreichbar und aus dem Inland gebührenfrei. Mit der Vorwahl +49 aus dem Ausland fallen lediglich Verbindungskosten an.
Bei Anruf der Sperr-Notrufnummer ordnen die Servicemitarbeiter die verlorenen Zugangsberechtigungen den Dienste-Anbietern zu und geben die Verlust-Meldung an sie weiter. Voraussetzung ist, dass sich der Herausgeber des Mediums dem Sperr-Notruf freiwillig anschließt und die Vermittlungskosten übernimmt. Ansonsten ist die Weiterleitung über den Sperr-Notruf nicht möglich.
- Notfall-Info-Pass
Servodata Info-Center
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 18.06.2021