Gewalt in der Familie
Notruf 110 (Polizei)
Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat werden, so hilft Ihnen die Polizei. Sie sollte stets Ihre erste Anlaufstelle sein. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.
Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Bewältigung des Erlebten und begleiten Sie während eines Strafverfahrens. Hilfe finden Sie unter anderem unter folgenden Rufnummern:
- 08000 116 006
Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer - 0800 22 55 530
Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs - 08000 116 016
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt tritt in engen persönlichen Beziehungen auf, meist im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause. Beteiligt sind Personen, die in einem verwandtschaftlichen, gesetzlichen oder intimen Verhältnis zueinander stehen oder standen.
Achtung! Übergriffe im häuslichen Umfeld sind häufiger als man denkt. Damit sie nicht unentdeckt bleiben, ist die Aufmerksamkeit von Angehörigen und Nachbarn gefordert.
Häusliche Gewalt kann jeden treffen, Frauen, Männer, Kinder, selbst alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen. Sie kommt in allen sozialen Gruppen und Schichten vor, in armen wie in wohlhabenden, in deutschen Familien genau so wie in Familien mit Migrationshintergrund. Gewalt im häuslichen Umfeld umfasst alle Formen seelischer, sexueller, körperlicher und sozialer Gewalt.
Gewaltopfer sind zumeist Frauen und Kinder. Werden Kinder gewahr, dass sich Eltern mit Gewalt begegnen oder sind Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt, so hat dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 27.05.2024
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Ehewohnung, Zuweisung beantragen
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Opfer von Gewalttaten, Entschädigung beantragen
- Schutzanordnungen beantragen
- Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragen
- Sorgerecht, Übertragung und Entzug beantragen (außerhalb eines Scheidungsverfahrens)
- Strafanzeige erstatten bei Taten im Rahmen von häuslicher Gewalt
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Umgangsregelung für das Kind bei Gericht beantragen
- Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder ("Anwalt des Kindes") bestellen
- Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
- Wohnungsüberlassung beantragen