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Gewalttaten (110)

Notruf 110 (Polizei)
Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat werden, so hilft Ihnen die Polizei. Sie sollte stets Ihre erste Anlaufstelle sein. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.

Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.

Neben der direkten Hilfe durch die Polizei erhalten Sie in jeder Polizeidienststelle Kontaktadressen von Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen, die Ihnen zur Seite stehen, das Erlittene zu verarbeiten, und die Sie während des Strafverfahrens begleiten.

Wichtige Opferberatungsnummern sind:

  • 116 006
    Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer
  • 0800 22 55 530
    Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs
  • 08000 116016
    Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Opfer häuslicher Gewalt

In Sachsen finden Opfer von häuslicher Gewalt direkte Hilfe vor Ort in Schutzeinrichtungen für Frauen, Männer und Kinder oder durch die sieben Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt in Sachsen. Der Weisse Ring e.V. unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer, zudem ist in vielen Städten die Opferhilfe Sachsen e.V. Anlaufstelle für die erste stabilisierende Krisenintervention und die Begleitung von Opfern und Zeugen.

Was im Notfall zu tun ist, welche Rechte, Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten Opfer von Gewalt haben, welche gesetzliche Handhabe es zum Schutz vor häuslicher Gewalt gibt, lesen Sie in der Amt24-Lebenslage "Familie in Not" und den zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern.07.06.2022

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