Gewalttaten (110)
Notruf 110 (Polizei)
Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat werden, so hilft Ihnen die Polizei. Sie sollte stets Ihre erste Anlaufstelle sein. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.
Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.
Neben der direkten Hilfe durch die Polizei erhalten Sie in jeder Polizeidienststelle Kontaktadressen von Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen, die Ihnen zur Seite stehen, das Erlittene zu verarbeiten, und die Sie während des Strafverfahrens begleiten.
Wichtige Opferberatungsnummern sind:
- 116 006
Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer - 0800 22 55 530
Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs - 08000 116016
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Opfer häuslicher Gewalt
In Sachsen finden Opfer von häuslicher Gewalt direkte Hilfe vor Ort in Schutzeinrichtungen für Frauen, Männer und Kinder oder durch die sieben Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt in Sachsen. Der Weisse Ring e.V. unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer, zudem ist in vielen Städten die Opferhilfe Sachsen e.V. Anlaufstelle für die erste stabilisierende Krisenintervention und die Begleitung von Opfern und Zeugen.
- Frauen- und Kinderschutzhäuser in Sachsen
Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und Interventionsstellen Sachsen - Weisser-Ring-Außenstellen in Sachsen
Weisser Ring e. V. - Hilfe für Opfer von Sexualdelikten
Opferhilfe Sachsen e.V.
Was im Notfall zu tun ist, welche Rechte, Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten Opfer von Gewalt haben, welche gesetzliche Handhabe es zum Schutz vor häuslicher Gewalt gibt, lesen Sie in der Amt24-Lebenslage "Familie in Not" und den zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.
- Häusliche Gewalt unter Erwachsenen
- Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern.07.06.2022
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Ehewohnung, Zuweisung beantragen
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Opfer von Gewalttaten, Entschädigung beantragen
- Schutzanordnungen beantragen
- Schutzanordnungen im Eilverfahren beantragen
- Strafanzeige erstatten bei Taten im Rahmen von häuslicher Gewalt
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
- Wohnungsüberlassung beantragen