Steuererklärungspflicht
Ob einem Verein die steuerlichen Vergünstigungen zustehen, muss das Finanzamt regelmäßig überprüfen.
Hierzu muss der Verein regelmäßig im dreijährigen Turnus auf elektronischem Weg Steuererklärungen abgeben. Anhand der einzureichenden Unterlagen beurteilt das Finanzamt die tatsächlichen Aktivitäten des Vereins in steuerlicher Hinsicht und entscheidet dann über die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.03.2023