Skip to content

Steuererklärungspflicht

Ob einem Verein die steuerlichen Vergünstigungen zustehen, muss das Finanzamt regelmäßig überprüfen.

Hierzu muss der Verein regelmäßig im dreijährigen Turnus auf elektronischem Weg Steuererklärungen abgeben. Anhand der einzureichenden Unterlagen beurteilt das Finanzamt die tatsächlichen Aktivitäten des Vereins in steuerlicher Hinsicht und entscheidet dann über die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.03.2023

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):