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Finanzielles: Ausbildungsförderung (BAföG)

BAföG für Studierende und Schüler

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern* und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.

Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Ebenfalls werden die meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10 gefördert, wenn der Schüler verheiratet ist, ein Kind hat oder wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.

Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im Übrigen als zinsloses Darlehen.

BAföG bei einem Auslandsaufenthalt

Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen mit Auslands-BAföG gefördert werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 30.07.2024

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