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Namensänderung beim Kabelnetzbetreiber

Eine Namensänderung müssen Sie Ihrem Kabelnetzbetreiber (TV/Radio) nur dann mitteilen, wenn Sie selbst Vertragspartnerin oder Vertragspartner sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur die Vermieterin oder der Vermieter einen Vertrag mit dem Betreiber hat, brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.03.2021

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