Namensänderung bei der Krankenkasse
Ihrer Krankenkasse müssen Sie den neuen Namen unbedingt bekanntgeben. Bei einigen Krankenkassen stehen Ihnen dafür Online-Formulare im Internet zur Verfügung.
Die Krankenkasse schickt Ihnen dann umgehend eine neue Krankenversichertenkarte mit Ihren aktualisierten Daten zu.
Für die Namensänderung und für die damit verbundene Neuausstellung der Versichertenkarte fallen für Sie keine Gebühren an.
Hinweis: Bis zur Neuausstellung behält Ihre bisherige Versichertenkarte ihre Gültigkeit.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.10.2022