Namensänderung beim Arbeitgeber
Wenn sich mit der Heirat Ihr Name ändert, sollten Sie dies möglichst umgehend Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Auch wenn sich Ihr Name nicht geändert hat, muss das Unternehmen möglicherweise trotzdem durch die Änderung des Familienstandes Änderungen in Ihren Personaldaten und der Lohnabrechnung vornehmen.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann die Namensänderung auch der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) mitteilen – in diesem Fall brauchen Sie das nicht zu erledigen. Außerdem können Sie Ihre Lohnsteuerkarte vorzeitig zurück erhalten, damit Sie die notwendigen Änderungen darin vornehmen lassen können (zum Beispiel Wechsel der Steuerklasse von I auf IV).
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.10.2022