Landtagswahl
Alle fünf Jahre wird im Freistaat Sachsen der Sächsische Landtag als Vertretung des Volkes gewählt. Die Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag finden am 01.09.2024 statt.
Der Sächsische Landtag übt die gesetzgebende Gewalt im Freistaat aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt durch die Staatsregierung und ist Stätte der politischen Willensbildung. (Artikel 39 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen).
Rechtliche Grundlagen für die Wahlen zum Sächsischen Landtag sind das sächsische Wahlgesetz und die Landeswahlordnung.
- Verfassung des Freistaates Sachsen
- Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag - Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag - Landeswahlordnung (LWO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleitung. 02.05.2024