Europawahl
Das Europäische Parlament ist ein Organ der Europäischen Union. In allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmen Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten ihre demokratisch legitimierte Volksvertretung.
Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleitung oder der Bundeswahlleitung. 16.05.2025
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl) beantragen
- Landeslisten zur Europawahl einreichen
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl)