Wahlrecht
Das Wahlrecht für die Bundestags- und Landtagswahlen ist den Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten.
Kommunalwahlrecht für EU-Bürger*
Seit 1994 dürfen EU-Bürger sowohl aktiv als auch passiv an Kommunalwahlen in ihrem Wohnort in Deutschland teilnehmen. Sie können wählen oder sich selbst zur Wahl stellen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten in Ihrem Wohnort in Deutschland gemeldet sind.
Wahlrecht für EU-Bürger zur Europawahl
Wenn Sie Ihre Stimme zur Europawahl nicht in Ihrem Heimatland abgeben wollen, haben Sie als EU-Bürger das Recht, in Deutschland zu wählen. Nehmen Sie erstmals in Deutschland an einer Europawahl teil, müssen Sie sich im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde registrieren lassen. Auskünfte dazu gibt das Wahlamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 02.05.2024