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Bau eines Brunnens

Den Bau eines Brunnens müssen Sie einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beim Landkreis beziehungsweise bei der Kreisfreien Stadt sowie spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und für Bohrungen von mehr als 100 Metern Tiefe auch beim Sächsischen Oberbergamt anzeigen. Für die anschließende Nutzung des Grundwassers ist in den meisten Fällen eine separate Erlaubnis der unteren Wasserbehörde unter Angabe der Entnahmemenge erforderlich.

Wasser finden und fördern

Eine erste Orientierung über die Tiefe des Grundwasserspiegels und die Untergrundeigenschaften können die im Umwelt- und Datenportal iDA bereitgestellten Informationen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geben. Das sind zum Beispiel:

Auch Informationen über geologische Karten und Aufschlüsse sind in iDA zu finden. Grundstücksgenaue Aussagen sind aufgrund dieser Daten jedoch nicht möglich. Dafür sind frühzeitig geologisch fachkundige Firmen oder Ingenieurbüros hinzuzuziehen. Gibt es in der Umgebung bereits Brunnen, Grundwassermessstellen, Bohrungen oder Schürfe, kann eine Nachfrage in der Nachbarschaft die erste Orientierung erleichtern.

Der Brunnenbau gehört zum meisterpflichtigen Handwerk. Wenn Sie einen Brunnenbauer beauftragen, achten Sie auf den Meistertitel und die Eintragung bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer sowie auf eine Zertifizierung gemäß DVGW W120-1.

Für die Förderung des Grundwassers (Grundwasserentnahme) ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde nötig.

Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Anspruch auf Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit. Das gilt auch dann, wenn die Wasserentnahme erlaubt wurde

Bau einer Erdwärmesonde

Wenn Sie Erdarbeiten zur Erdwärmegewinnung vornehmen lassen, sind diese in aller Regel erlaubnispflichtig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige untere Wasserbehörde in Chemnitz, Dresden oder Leipzig bei der Stadtverwaltung beziehungsweise in allen anderen Gemeinden und Städten beim Landratsamt.

Der Bau von Erdwärmesonden ist Teil des Brunnenbauhandwerks und folglich ein meisterpflichtiges Handwerk. Wenn Sie eine Bohrfirma mit der Errichtung von Erdwärmesonden beauftragen, achten Sie auf den Meistertitel und die Eintragung bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer sowie auf eine Zertifizierung gemäß DVGW W120-2.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.11.2025

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