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Altbergbau

Der Bergbau hat die Landschaft Sachsens seit dem 12. Jahrhundert in mehreren Perioden nachhaltig geprägt. Die über Jahrhunderte betriebene Gewinnung von Erzen und der im Industriezeitalter betriebene Abbau von Energierohstoffen haben die Entwicklung wesentlich bestimmt.

Die Hinterlassenschaften des historischen Bergbaus sind heute fast im gesamten Freistaat Sachsen gegenwärtig. Mehrere tausend Grubenbaue mit einer Gesamtlänge von über zehntausend Kilometern prägen das Bild unter Tage, Halden und Restlöcher das Bild über Tage. Bei den vielfältigen Nachfolgenutzungen in den Bergbaugebieten können sich Einschränkungen ergeben. Das betrifft insbesondere Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau.

Unterirdische Hohlräume melden

Sollten unter Ihrem Grundstück unterirdische Hohlräume gefunden werden, müssen Sie das Sächsische Oberbergamt innerhalb eines Monats davon informieren. Zur schriftlichen Meldung verpflichtet sind Sie nicht nur als Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter, sondern auch, wenn Sie aufgrund dinglicher Rechte oder durch schuldrechtlichen Vertrag ein Nutzungsrecht am Grundstück besitzen.

Achtung! Geht von den unterirdischen Hohlräumen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder für Sachen aus, informieren Sie unverzüglich formlos das Sächsische Oberbergamt

Hohlraumkarte im Internet

Zur individuellen Prüfung von Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen bietet das Sächsische Oberbergamt die internetbasierte Sächsische Hohlraumkarte an. Mit der Karte können Sie bekannte unterirdische Hohlräume recherchieren. Zudem weist die Karte Grubenbaue aus, die sich unter Bergaufsicht befinden.

Alle Betroffenen haben damit die Möglichkeit, Umfang und Notwendigkeit von Anträgen auf bergbehördliche Mitteilung selbst zu prüfen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg. 15.08.2024

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