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Rat und Hilfe bei wirtschaftlichen Engpässen

Kein Unternehmen ist vor wirtschaftlichen Engpässen sicher. Oft reicht eine finanzielle Überbrückung, um wieder in sicheres Fahrwasser zu geraten. Wenn ein Unternehmen nicht aus eigener Kraft in der Lage ist, vorübergehende finanzielle Engpässe zu beseitigen, bietet das Land Sachsen finanzielle und sachbezogene Unterstützungsmöglichkeiten an.

Beratungszentrum Konsolidierung – BZK (Sachsen)

Bereits bei ersten wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen die Experten* der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Berater und Vermittler zwischen Geschäftspartnern und Geldgebern bereit. Kommen öffentliche Förderprogramme infrage, erhalten die betreffenden Unternehmen Hilfe bei der Antragstellung.

Das Beratungszentrum Konsolidierung berät unter anderem über Fördermöglichkeiten im Rahmen folgender Programme:

Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)

Gesunde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen erhalten vergünstigte Darlehen, um Rentabilitäts- und Liquiditätsprobleme zu überwinden. Finanziert werden können:

  • Forderungsausfälle und -verzögerungen
  • zusätzlicher oder erhöhter Betriebsmittelbedarf wegen Umsatzausweitung
  • Verbesserung der Finanzierungsstruktur (zum Beispiel durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten oder anderer kurzfristig fälliger Passiva)

Programm zur Rettung und Umstrukturierung von KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftliche Schwierigkeiten können auf Zuwendungen der SAB hoffen, wenn damit langfristig Wirtschaftsstandort, Know-how und Arbeitsplätze in Sachsen erhalten bleiben.

Zur Unternehmenskonsolidierung und -umstrukturierung stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

  • vorübergehende Stützung der Liquidität, in der Regel bis zum Erstellen eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
  • Mitfinanzierung der betrieblichen und finanziellen Umstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
  • Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans
  • Massedarlehen

Programm Krisenbewältigung und Neustart

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Insolvenzplanverfahren mit gerichtlicher Bestätigung des Insolvenzplans erfolgreich abgeschlossen haben und bis zum Eintritt der Hausbank finanzielle Unterstützung für einen Neustart benötigen.

Gefördert werden bei bestätigtem Insolvenzplan die anteilige Finanzierung von Neu- oder Ersatzinvestitionen und Aufträgen zur Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit.

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Weitere Beratungs- und Fördermöglichkeiten

Außerhalb der sächsischen Förderinstitute bestehen weitere Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen, so zum Beispiel die Beratungsförderungen des Bundes.

Hilfen für Landwirtschaftsbetriebe

  • Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung (RH / 2015)
  • Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen (KuN / 2015)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.06.2024

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