Versorgung Betroffener von Gewalttaten
Wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung aufgrund
- einer vorsätzlichen körperlichen Gewalttat oder
- einer vorsätzlichen psychischen Gewalttat oder
- des Miterlebens einer Gewalttat oder
- des Auffindens eines Opfers
- oder ähnliches
erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schnelle Hilfen und/oder Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
- Erklärfilm "Was ist Gewalt?": Wer hat als Opfer einer Gewalttat Anspruch auf Entschädigungsleistungen?
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Schnelle Hilfen
Betroffene, die unter den Folgen einer psychisch extrem belastenden Erfahrung leiden, erhalten zeitnah in einem neuen erleichterten Verfahren psychotherapeutische Hilfe in Traumaambulanzen.
- Video zur Arbeit der Traumaambulanzen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Sie können sich im Freistaat Sachsen vertrauensvoll an die folgenden Traumaambulanzen wenden:
- Traumaambulanzen in Sachsen
Traumanetz Seelische Gesundheit Sachsen - KSV Sachsen Schnelle Hilfe in einer Traumaambulanz
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Sollten Sie Hilfe im Antrags- und Leistungsverfahren benötigen, stehen Ihnen Fallmanagerinnen und Fallmanager zur Seite, die Sie durch das Verfahren begleiten.
- Video zur Hilfestellung durch Fallmanager
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Fallmanager des Freistaates Sachsen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen finden Sie hier:
- Schnelle Hilfe – Fallmanagement
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Leistungen der Sozialen Entschädigung
Dies sind unter anderem:
- Krankenbehandlung,
- Leistungen zur Teilhabe,
- Pflegeleistungen,
- Leistungen bei Blindheit,
- Entschädigungszahlungen,
- Berufsschadensausgleich,
- Besondere Leistungen im Einzelfall sowie
- Leistungen bei Wohnsitz im Ausland.
Schmerzensgeld oder Schadensersatz werden nicht gewährt. Das Soziale Entschädigungsrecht bietet vielmehr medizinisch-therapeutische Hilfen und eine wirtschaftliche Unterstützung für diejenigen, bei denen schwere Tatfolgen zu wirtschaftlichen Einbußen im Beruf geführt haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Leistungen auf Antrag, welcher beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu stellen ist, erhalten. Informationen zum Verfahrensablauf wie auch die Anträge finden Sie hier:
- Opfer von Gewalttaten, Entschädigung beantragen
Amt24-Leistung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2024