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Versorgung von Soldatinnen und Soldaten

Ehemalige und aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 1. Januar 2025 Entschädigungsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Ein Anspruch auf diese Leistungen kann bestehen, wenn eine Soldatin oder ein Soldat durch

  • eine Wehrdienstverrichtung oder
  • einer damit in Verbindung stehenden Tätigkeit

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Zuständig für den Vollzug des SVG ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 23.03.2026

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