Schulabschlüsse
Schulabschluss im Förderschwerpunkt Lernen
Den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen erwerben Sie, wenn Sie an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine komplexe Leistung mit mindestens der Note „ausreichend“ erbracht und am Ende der Klassenstufe neun in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erzielt haben oder die Note „mangelhaft“ ausgleichen können.
Für den Notenausgleich gilt Folgendes:
- In den Fächern Deutsch, Mathematik, Informatik, Arbeitslehre und Hauswirtschaft kann die Note „mangelhaft“ einmal durch die Note „befriedigend“ oder besser in einem dieser Fächer ausgeglichen werden.
- In den oben nicht genannten Fächern kann die Note „mangelhaft“ durch die Note „befriedigend“ oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
- Der Notenausgleich ist in höchstens drei Fächern zulässig.
- Dieser Abschluss kann auch bei lernzieldifferenter Unterrichtung an der Oberschule erworben werden.
Schulabschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten Sie, wenn Sie an der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung am Ende der Werkstufe die Anforderungen des Förderplans erfüllen.
Hauptschulabschluss / qualifizierender Hauptschulabschluss
Den Hauptschulabschluss erwerben Sie, wenn Sie an der Oberschule an der Abschlussprüfung der Klassenstufe neun teilgenommen und letztlich auch das Ziel der Klassenstufe neun erreicht haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. Schlechtere Leistungen können möglicherweise ausgeglichen werden.
Einen qualifizierenden Hauptschulabschluss erhalten die Prüfungsteilnehmer der Klassenstufe neun der Oberschule, wenn
- der Notendurchschnitt des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist,
- sie in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ bekommen haben und
- in allen Prüfungen zumindest die Note „ausreichend“ erreichen.
Konnten Sie den Hauptschulabschluss an der Oberschule nicht erlangen, haben Sie an der Berufsschule die Möglichkeit, diesen nachträglich anerkannt zu bekommen. Auf dem Zeugnis der Berufsschule wird für Schüler*, die das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) erfolgreich abgeschlossen haben und noch keinen Hauptschulabschluss besitzen, bestätigt, dass sie einen Bildungsstand erreicht haben, der dem erfolgreichen Besuch der Oberschule mit Hauptschulabschluss entspricht. Bei einer dualen Berufsausbildung erhalten Sie diesen Eintrag auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Darüber hinaus können an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen für Schüler Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses eingerichtet werden, wenn deren Leistungsvermögen und Lernbereitschaft sich bis Klassenstufe sieben so weit verbessert hat und angenommen werden kann, dass sie durch förder pädagogische Maßnahmen den Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erreichen.
An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird der Hauptschulabschluss bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung und der dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss ohne Teilnahme an der Prüfung erworben. Der Unterricht in den Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses richtet sich nach den jeweiligen Lehrplänen der Klassenstufen sieben bis neun des abschlussbezogenen Unterrichts mit dem Ziel des Hauptschulabschlusses der Oberschule. Die drei Klassenstufen werden mit H acht, H neun und H zehn bezeichnet. Die Fremdsprache Englisch wird mit der Maßgabe unterrichtet, dass das Ziel der Klassenstufe sieben der Oberschule am Ende der Klassenstufe H zehn erreicht wird.
Realschulabschluss
Den Realschulabschluss erhalten Sie, wenn Sie an der Oberschule die Klassenstufe zehn erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden haben. Diese besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie einen erfolgreichen Berufsabschluss mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 in einem der verschiedenen Bildungsgänge der Berufsfachschule erreicht haben.
Bei einer dualen Berufsausbildung sind für die Zuerkennung eine Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie ein befriedigendes Gesamtergebnis in der Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle erforderlich.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) bekommen Sie nach erfolgreichem Besuch des Gymnasiums (nach Jahrgangsstufe zwölf) oder des beruflichen Gymnasiums (nach Jahrgangsstufe dreizehn).
Am Ende der gymnasialen Oberstufe müssen Sie die Abiturprüfung, welche aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht, absolvieren. Die Leistungen daraus, die Ergebnisse der Kurshalbjahre der gymnasialen Oberstufe und gegebenenfalls eine besondere Lernleistung (BELL), ergeben die Gesamtqualifikation und schließlich die Abiturnote.
- Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium
- Das Abitur am Beruflichen Gymnasium
Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule. Sie berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen und Berufsakademien, unabhängig von der gewählten Fachrichtung. Der hohe Praxisbezug in der zweijährigen Fachoberschule leistet neben dem Erlangen der Studienqualifizierung einen wichtigen Beitrag zur Berufsfindung in einer dualen Ausbildung.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist außer an der Fachoberschule auch in ausgewählten Bildungsgängen der Berufsschule, der Berufsfachschule oder der Fachschule möglich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie einen Realschulabschluss besitzen und während der Berufsausbildung beziehungsweise der beruflichen Weiterbildung eine Zusatzausbildung sowie eine separate Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife absolvieren.
- Fachoberschulen in Sachsen
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Studienqualifizierung und Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf
Die vielfältigen Fachrichtungsangebote und der Praxisbezug an Fachoberschule und Beruflichem Gymnasium bieten Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, bereits während der Schulzeit beziehungsweise direkt im Anschluss eine duale Ausbildung zu absolvieren. Mit Engagement und Leistungsbereitschaft können Sie in nur vier Jahren im doppelqualifizierenden Bildungsgang „DuBAS“ (Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen) die allgemeine Hochschulreife oder „FOS+“ (Fachoberschule mit verkürzter dualer Ausbildung) die Fachhochschulreife und einen Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf erlangen.
Weiterführende Informationen zu DuBAS und FOS+:
- Auswahl und Anmeldung an einer Schule
Amt24-Informationen
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wenn Sie Ihren Schul- oder Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkennen lassen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024